Willkommen in Ihrer Spezialkanzlei für Erbrecht

Mit der Erfahrung von über 25 Jahren bieten wir Ihnen anwaltlichen Rat zu sämtlichen Rechtsfragen des Erbrechts.

 

Angefangen von der erbrechtlichen Erstberatung über weitergehende Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bieten wir Ihnen eine kompetente erbrechtliche Rundumbetreuung.

 

Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere

  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
  • die Gestaltung von Übergabeverträgen,
  • die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen,
  • die Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorge- und Generalvollmachten,
  • die Beratung bei Testamentsvollstreckungen,
  • die Planung der Unternehmensnachfolge und
  • die Beratung im Stiftungsrecht sowie
  • die Beratung bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

 

Neben der Beratung und Vertretung übernehmen wir für Sie auch Testamentsvollstreckungen, ebenso wie die Aufgabe eines Kontrollbevollmächtigten zur Durchsetzung Ihres Willens im Rahmen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.