Wohnrecht oder Nutzniessung
Die Angst, im Alter ein Pflegefall zu werden und damit hohe Pflegekosten zu verursachen, ist nicht ganz unbegründet. So besteht die Gefahr, dass Kinder im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht die nicht gedeckten Pflegekosten berappen müssen, wenn das elterliche Vermögen aufgebraucht ist und das Renteneinkommen samt Zusatzleistungen und Krankenkassenbeiträgen nicht ausreicht.
Gerade diese Pflichtunterstützung durch die eigenen Kinder aber möchten Eltern vermeiden, und viele von ihnen wollen auf keinen Fall, dass sie das eigene Haus zur Begleichung der Pflegekosten im Alter verkaufen müssen. Deshalb prüfen Hausbesitzer, ob es nicht sinnvoller ist, das Haus bereits zu Lebzeiten den Kindern zu verkaufen oder zu vermachen, kombiniert mit der Nutzniessung oder allenfalls einem Wohnrecht.
Ein Artikel des Tagesanzeigers über Aspekte des schweizerischen Rechts vom 21.09.2006.
