Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Pro und Contra Erbschaftsteuer

31. Okt. 2006

In Deutschland wird wieder einmal über Arm und Reich diskutiert, die Verteilungsdebatte tobt. Soll die Erbschaftssteuer drastisch erhöht oder gar abgeschafft werden? Zwei FTD-Redakteure argumentieren.

Quelle: Finanztreff.de vom 27.10.2006

Mehr Cash für Erben

31. Okt. 2006

Ernst Draxl ist 42 Jahre alt. Der leitende Angestellte einer heimischen Großbank erfreut sich bester Gesundheit. Und dennoch hat er für die Zeit nach seinem Ableben schon jetzt vorgesorgt: Das gesamte Privatvermögen in der Höhe von knapp 90.000 Euro ist testamentarisch seit kurzem aufgeteilt. Draxl: “Es kann immer etwas passieren. Und deshalb möchte ich nichts dem Zufall überlassen und mein Erspartes an diejenigen weitergeben, die mir am Herzen liegen.”

Networld.at über Testamente, Steuern und Vorsorge in Österreich (mit Erben-ABC)

Der Steuerfalle entkommen

31. Okt. 2006

Die Welt gibt in ihrem Artikel vom 30.10.2006 zahlreiche Tipps, wie man erbrechtliche Freibeträge nutzt und im Todesfall das geerbte Vermögen sichert.

Sozialamt kann von Erben Pflichtteil fordern

27. Okt. 2006

Der Staat hat nichts zu verschenken. Auch die Sozialhilfe ist oft nur eine «Leihgabe». Diese Erfahrung musste jüngst ein Sozialhilfeempfänger machen, dessen Mutter gestorben war und der einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erbin, seine Schwester, hatte. Das Sozialamt kassierte den Pflichtteilsanspruch ein.

Ein Bericht der Rosenheimer Nachrichten vom 26.10.2006

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Repräsentativ-Umfrage: Deutsche in Erbfragen unzureichend informiert

26. Okt. 2006

Nur ein Fünftel der über 60-Jährigen hat sich eingehend mit der Erbschaftsteuer beschäftigt – jeder dritte Deutsche fühlt sich nicht ausreichend informiert

Strassen, Luxemburg (24. Oktober 2006) – Wer will schon an den eigenen Nachlass denken? Die Deutschen jedenfalls nicht, wie der britische Finanzdienstleister Clerical Medical in einer repräsentativen Umfrage herausgefunden hat: Nur jeder Zehnte hat sich bereits mit dem Thema Erbschaftsteuer beschäftigt. Selbst in der Altersgruppe der über 60-Jährigen sind mehr als 80 Prozent nicht mit steuerlichen Aspekten beim Vererben vertraut.

Umfrage

Insgesamt fühlen sich 33,8 Prozent aller Deutschen in Erbschaftsfragen nicht ausreichend informiert. Unter den Frauen sind es sogar 38 Prozent (Männer: 29 Prozent). Überraschend: Bei den 50- bis 59-Jährigen sind es mit 37 Prozent sogar mehr Personen als im Bevölkerungsschnitt. Mit der Erbschaftsteuer eingehend befasst haben sich in dieser Altersgruppe nur zehn Prozent. „Dabei sind die Fünfziger doppelt gefragt: Als Erbengeneration und Erblasser. Nur wer weit vor Renteneintritt anfängt, Steuersparmöglichkeiten zu nutzen, hält Vermögen langfristig in der Familie“, weiß Michael Hanitz, Pressesprecher bei Clerical Medical.

Insgesamt legten die Ergebnisse nahe, dass viele Erben mehr Steuern an den Fiskus abführten als notwenig, meint Hanitz. Steuerersparnisse könnten z. B. durch regelmäßiges Ausschöpfen von Steuerfreibeträgen für Ehegatte und Kinder realisiert werden, aber auch durch geschickte Gestaltung und Übertragung von Lebensversicherungen zu Lebzeiten.

Mit Einkommen und Bildungsniveau des Haushaltsvorstandes steige zwar das Interesse an der Thematik an. „Insgesamt ist es jedoch quer durch alle Bevölkerungsgruppen und Altersklassen erschreckend gering“, so Hanitz weiter.

Die Umfrage wurde im Auftrag von Clerical Medical von der GfK Marktforschung im August 2006 durchgeführt. Befragt wurden 999 Männer und Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Quelle: Pressemitteilung der Clerical Medical Versicherung bei OpenPR vom 24.10.2006

Steuerliche Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen

25. Okt. 2006

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit dem Gesetzentwurf werden die in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt. Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge stärkt jene Unternehmen, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen. Sie soll gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken und missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.

Hierzu soll bereits ab 1. Januar 2007 die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird zugleich sichergestellt, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet wird.

Mehr in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.10.2006

Die gemeinnützige Treuhandstiftung: Rettung für Unternehmer?

24. Okt. 2006

Durch die kommenden Gesetzesreformen zur Erbschaft-, Schenkungs- und Abgeltungssteuer werden Unternehmen zukünftig stark belastet. Wie Unternehmer von Stiftungen profitieren können, berichtet Johannes Fiala, München, in einem ausführlichen Artikel bei ComputerPartner vom 23.10.2006.