Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Die Erben – ARD-Dokureihe

31. Dez. 2006

Teil 1 am 08.01.2007, 21.00 – 21.45 Uhr:

Gloria von Thurn und Taxis – Von der Punk-Prinzessin zur Business-Frau

Film von Christian Weisenborn

Mit 20 heiratet sie einen der reichsten Junggesellen Deutschlands, den damals 54-jährigen Milliardär und Erbprinzen Johannes von Thurn und Taxis, Playboy und Partyschreck. Mit 30 ist sie Witwe – mit drei kleinen Kindern. Und wächst hinein in eine Rolle, die ihr weder zugedacht war noch zugetraut wurde.

Genauso vehement, wie sie die Rolle der schrägen, schrillen Punk-Prinzessin ausfüllte, erarbeitete sie sich in kurzer Zeit die Voraussetzungen, um das gewaltige Erbe der Thurn und Taxis zu managen, zu konsolidieren, zu retten. Für ihren Sohn, den Erbprinzen Albert. In dem Filmportrait von Christian Weisenborn öffnet Gloria von Thurn und Taxis zum ersten Mal Ihr Privatarchiv. Die Fürstin gibt Einblick in ihr Leben, offen, ungeschminkt und völlig unkokett. Sie reflektiert und kommentiert, erinnert sich.

Teil 2 am 15.01.2007, 21.00 – 21.45 Uhr:

Christina Onassis – Die glücklose Tankerkönigin

Film von Andrea Morgenthaler

An Geld hat es im Leben von Christina Onassis nie gefehlt. Schon als Kind trägt sie Dior Kleider, lebte mal in New York, mal in Monte Carlo, mal auf einer mondänen Yacht. Vater Onassis, ein griechischer Reeder und Mutter Athina, eine ambitionierte Society-Lady kümmern sich kaum um Christina und ihren älteren Bruder. An die Welt des Überflusses gewöhnt sich Christina schnell, an die fehlende Wärme und Zuneigung nie. Ihr ganzes Leben ist sie auf der Suche nach aufrichtiger Zuneigung und Liebe, finden wird sie sie nie. Mit 24 Jahren ist Christina plötzlich Alleinerbin des Onassis Milliardenvermögens, nachdem ihr Bruder bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Bisher eher im Jet-Set zu Hause, soll die junge Frau auf einmal ein Schiffsimperium führen.

Teil 3 am 22.01.2007, 21.00 – 21.45 Uhr:

Hubert Burda – Zwischen Rebellion und Pflicht

Film von Kathrin Pitterling

“Ich bin ja immer ganz erstaunt, dass er daran letztlich nicht zerbrochen ist”, verrät die Schauspielerin Maria Furtwängler über ihren Mann Hubert Burda. Seit 15 Jahren ist sie mit dem Großverleger verheiratet, der weltweit mehr als 200 Titel herausgibt, darunter so erfolgreiche Titel wie “Focus”, “Die Bunte” und “Elle”. Was Maria Furtwängler und andere, die Hubert Burda nahe stehen, erstaunt, ist die Intensität, mit der der jüngste der drei Burda-Söhne um die Wahrung und Vermehrung seines Erbes kämpft. Dies vor allem, um sich aus dem Schatten seines übermächtigen Vaters zu befreien.

Der Vater, Senator Franz Burda, ist der klassische Übervater: erfolgreich, charismatisch, dominant. Aus einer kleinen Offenburger Druckerei, die er von seinem Vater erbte, hat er den viertgrößten Verlag der Bundesrepublik gemacht. Ein Mann, der ganz selbstverständlich Franz-Josef Strauß, Andy Warhol oder Max Schmeling zu seinen Freunden zählte. Die Mutter ist nicht weniger außergewöhnlich. Mit 40 Jahren machte sich Aenne Burda daran, mit “Burda Moden” den weltweit größten Modeverlag aufzubauen.

Quelle: ARD

Beginn der Ausschlagungsfrist

20. Dez. 2006

Die sechswöchige Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beginnt nicht zwangsläufig mit dem Tode des Erblassers. Maßgebend sei vielmehr der Tag, an dem der Erbe von seinem “Glück” erfahren habe. Diesen Zeitpunkt müsse das Nachlassgericht von Amts wegen ermitteln.

Das OLG Zweibrücken hierzu: Zwar lege die Lebenserfahrung nahe, dass zumindest die gesetzlichen Erben beim Tod eines nahen Angehörigen auch von der Erbschaft erfahren. Allerdings sei auch nicht auszuschließen, dass ein Angehöriger annehmen müsse, der Verstorbene habe ihn enterbt.

Quelle: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006 (Az. 3 W 6/06) via SWR-Nachrichten vom 19.12.2006

Neuer Erbschaft- und Schenkungsteuerrechner

20. Dez. 2006

Um Unternehmern den Übergang zur neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erleichtern und ihnen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie überschlägig berechnen können, ob sie mit dem voraussichtlich ab 1. April 2007 geltenden Recht oder der bisherigen Regelung besser fahren, hat Ecovis ein spezielles Rechentool entwickelt. Es steht interessierten Unternehmern im Internet zur Verfügung.

Wer Unternehmensvermögen im Rahmen einer Schenkung übertragen will, sollte dies bald planen. Zumindest sollte er sich vergewissern, was in seinem Fall günstiger ist: die Versteuerung nach dem noch bis April 2007 geltenden alten Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht oder abzuwarten, bis die Reform in Kraft getreten ist. Anders dagegen die Regelung im Erbfall. Hier gibt es bis zum in Kraft treten des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht.

Quelle: Pressemitteilung der Ecovis vom 12.12.2006

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Wenn sich die Trauer in Wut wandelt

19. Dez. 2006

Am offenen Grab flossen die Tränen. Groß war die Trauer um den Verstorbenen. Beim Sohn, bei der Tochter, bei Freunden und Bekannten. Doch als ein paar Tage später das Testament auf den Tisch kam, verwandelte sich die Trauer in Wut. Der Sohn erbte den Betrieb und das herrschaftliche Anwesen. Die wesentlich jüngere Tochter lediglich das spärliche Guthaben vom Sparbuch. Aus dem Anwesen soll ihr lediglich eine Pacht zugute kommen.

Ein Bericht von Stefan Schelp im Vlothoer Anzeiger vom 14.12.2006 über die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des Testamentsvollstreckers.

Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht auch für ausländische Zweigniederlassungen inländischer Banken

13. Dez. 2006

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Banken dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 II R 66/04 entschieden hat, auch auf Vermögensgegenstände, die von der ausländischen Zweigniederlassung einer inländischen Bank verwahrt oder verwaltet werden.

Im Streitfall unterhielt die Klägerin, eine inländische Großbank, eine Zweigniederlassung in London. Die Finanzverwaltung hatte der Klägerin aufgegeben, alle Personen mitzuteilen, denen zum Zeitpunkt ihres Todes in dieser Zweigniederlassung Vermögensgegenstände oder Forderungen zustanden. Die Auskunft sollte auch die genaue Bezeichnung der Anlage, den Nennbetrag der Forderung oder den Kurswert am Todestag enthalten.

Der BFH hat die Verpflichtung inländischer Kreditinstitute, das in ihren ausländischen Zweigniederlassungen verwahrte Vermögen von Erblassern anzuzeigen, unter Hinweis auf § 33 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes bejaht. Die Anzeigepflicht solle die Finanzämter über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs unterrichten und damit die möglichst vollständige steuerliche Erfassung aller Erwerbe sicherstellen. Wären Auslandsniederlassungen deutscher Banken der Anzeigepflicht enthoben, könnten sich inländische Bankkunden faktisch der Erbschaftsbesteuerung entledigen. Die von der Klägerin dagegen geltend gemachten verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken hat der BFH zurückgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 13.12.2006 (via Steuerrechtsblog)

Vorteile der Über-Kreuz-Versicherung

12. Dez. 2006

Der Verband der PSD Banken gibt Tipps, wie man Schenkungen steuergünstig gestaltet und welche Hürden unter Umständen genommen werden müssen. Auch für Paare, die sich gegenseitig über Risikolebensversicherungen absichern möchten, müssen auf die richtige Gestaltung achten. Mehr Infos bei Forium.de vom 11.12.2006.

DWS-Symposium: Stellungnahme zur Erbschaftsteuerreform

12. Dez. 2006

Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater hat anlässlich seines Symposiums 2006 am 11. Dezember in Berlin deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber eine Reform der Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zeitnah und umfassend in Angriff nehmen muss. Unternehmer und ihre Steuerberater brauchen nachhaltige Rechtssicherheit, um die Nachfolge im Unternehmen optimal zu gestalten und damit für den langfristigen Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu sorgen.

Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ vom 25. Oktober 2006 enthält begrüßenswerte Ansätze, wird jedoch dem Anspruch, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, nur zum Teil gerecht. So führt beispielsweise die vorgeschlagene Abgrenzung von produktiven und nicht produktiven Betriebsvermögen zu einer weiteren Verkomplizierung und zur Ausgrenzung ganzer Branchen. Darüber hinaus ist die vorgesehene Verpflichtung, den Betrieb über zehn Jahre unverändert fortzuführen, realitätsfremd und mit komplizierten Überwachungs- und Meldepflichten verbunden.

„Das im Regierungsentwurf vorgesehene Stundungs- und Abschmelzungsmodell könnte den Weg in die richtige Richtung weisen“, so der Vorsitzende des DWS-Instituts Dr. Klaus Heilgeist in Berlin, “sinnvoll wäre jedoch eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer, andernfalls bleibt auch das Stundungs- und Abschmelzungsmodell ein steuerliches „Stückwerk“.

Quelle: Pressemitteilung des DWS-Instituts vom 11.12.2006 (Referate und Statements als PDF)