Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

BVerfG: Erbschaftsteuerrecht in derzeitiger Ausgestaltung verfassungswidrig

31. Jan. 2007

Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag der Beschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichen Gründe).

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007 zum Beschluss vom 7. November 2006 – 1 BvL 10/02 –

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Limited-Anteile im Nachlass – Ein kostspieliges Risiko für die Erben

25. Jan. 2007

Unter manchen Existenzgründern und ihren einschlägigen Beratern erfreut sich die englische Gesellschaftsform Limited besonderer Beliebtheit. Doch wer den vermeintlich strengen Anforderungen einer deutschen GmbH durch die vermeintlich simple Gründung einer Limited ausweichen will, ist vor versteckten Gefahren nicht sicher – besonders wenn es sich um die Erbfolge im Todesfall des Limited-Gründers handelt. Dafür haben die meisten keine Vorsorge getroffen. So unkompliziert der Erwerb einer englischen Limited nach der Werbung vieler Anbieter auch sein soll – ohne ausreichende Nachlassplanung werden den Erben von Limited-Anteilen kostspielige rechtliche Probleme hinterlassen. Zudem droht die Gesellschaft für längere Zeit handlungsunfähig zu werden.

Bei einer englischen Limited führt der Tod eines Gesellschafters von Gesetzes wegen nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern diese wird mit den Erben fortgesetzt. Doch welches Erbrecht gilt für den Limited-Anteil? Aus deutscher Sicht kommt es allein auf die Staatsangehörigkeit des Gesellschafters an. Bei einem deutschen Erblasser richtet sich die Erbfolge hinsichtlich eines Limited-Anteils nach deutschem Recht.

“Kaum einem Gründer ist bekannt, dass das englische Recht dies abweichend beurteilt”; erläutert Notar Dr. Dirk Solveen, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Nach englischem Erbrecht spiele die Staatsangehörigkeit des Erblassers keine Rolle. Vielmehr komme bei Limited-Anteilen das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers zur Anwendung. Böse Überraschungen in Bezug auf das maßgebliche Erbrecht sind daher nicht auszuschließen.

Unabhängig von der Frage, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, hat die Registrierung der Limited in England zur Folge, dass regelmäßig ein deutscher Erbschein nicht ausreicht. Für jede englische Limited-Beteiligung muss vielmehr ein zusätzliches Nachlassverfahren nach englischem Recht durchgeführt werden. Das ist kompliziert und teuer. Denn das englische Nachlassgericht bestellt stets einen Treuhänder, der den Nachlass abwickelt und anschließend an die Begünstigten überträgt. Dieser Treuhänder kann im Testament benannt werden, ansonsten wird er vom englischen Nachlassgericht ausgewählt. Ein Limited-Anteil geht erst dann auf die Erben über, wenn er vom Treuhänder an die Erben übertragen worden ist und die als Gesellschafter in das Gesellschafterverzeichnis eingetragen sind. Dies lässt sich auch nicht durch Erteilung von Vollmachten vermeiden.

“Limited-Gründer müssen durch testamentarische Regelungen vorsorgen, sonst droht die Gesellschaft handlungsunfähig zu werden”, erläutert Solveen. So könne man für die Beteiligung an einer englischen Limited ein separates Testament in englischer Sprache errichten, in dem ein Treuhänder benannt wird. Der hierfür notwendige Rat durch einen englischen Erbrechtsspezialisten verursache jedoch besondere Kosten. Im Ergebnis sei daher Unternehmensgründern auch wegen der komplizierten und kostspieligen Erbrechtslage von der Verwendung einer Limited in der Regel abzuraten.

Quelle: Nowak Communications GmbH via Presseportal.de vom 24.01.2007

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Zum Tod von Rudolf-August Oetker

22. Jan. 2007

Einer der großen deutschen Unternehmer ist tot. Rudolf-August Oetker starb am Dienstag im Alter von 90 Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung. Oetker hat die Geschäfte bei dem traditionsreichen Bielefelder Familienunternehmen von 1944 bis 1981 als Alleineigner geführt. Dabei ging er weit über die Produktion von Backpulver hinaus, mit der sein Großvater, der Apotheker Dr. August Oetker, einst den Grundstein für den Aufbau eines der erfolgreichsten deutschen Familienbetriebe – die Dr. August Oetker KG – legte. Rudolf-August Oetker, unternehmensintern RAO genannt, folgte stets der Devise: „Nicht alle Eier in einen Korb.“ [...]

Auch das Problem der Erbfolge und die daraus resultierende Steuerlast, die viele Erben zum Verkauf von Unternehmensvermögen zwingt, hat man im Hause Oetker rechtzeitig gelöst. 2002 übertrug Rudolf-August Oetker den größten Teil seiner Unternehmensanteile an seine acht Kinder, die er von drei Frauen hat. Zuvor hatte das Unternehmen Vorsorge betrieben, um die Schenkungsteuer bezahlen zu können. [...]

Quelle: FAZ.net vom 16.01.2007

Warum Deutschland einen neuen Sozialkapitalismus braucht

22. Jan. 2007

Deutschland leidet im Vergleich zu erfolgreicheren Ländern wie den USA oder den skandinavischen Nachbarn vor allem an einem Mangel an sozialem Kapital. Gemeint sind Vertrauen, Hilfsbereitschaft, Selbstorganisation und Engagement der Bürger, Unternehmen und wohlhabenden Privatiers vor Ort. Trotz wachsender Sozialausgaben sinkt das Vertrauen in die Zukunft. Der Trend des „sozialen Kapitalismus“ ist in Deutschland bislang eher unterdrückt worden, dies nicht zuletzt durch ein wenig stifterfreundliches Steuer- und Erbrecht. [...]

Quelle: Daniel Dettling in Capital.de vom 19.01.2007

Daniel Dettling: Der promovierte Verwaltungswissenschaftler, 35, ist Gründer und Leiter der in der Hauptstadt domizilierenden Denkfabrik Berlinpolis. Sie will eine neue progressive Politik für die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts definieren und fördern.

Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur „Erbschaftsteuer”

22. Jan. 2007

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren „Erbschaftsteuer” (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um 9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Quelle: Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007

Güterstandsschaukel verständlich erklärt

9. Jan. 2007

Wenn im neuen Jahr das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur bisher begünstigten Übertragung von Immobilienvermögen gefällt hat, dürfte der Gesetzgeber aktiv werden. Die Neuregelung von Erbschafts- und Schenkungssteuer steht dann ins Haus. Dabei gibt es derzeit viele Gedankenspiele: Denkbar wäre dabei auch eine Absenkung des Freibetrags von derzeit 307000 Euro bei Ehegatten, befürchten manche Steuerexperten.

Aber auch wenn an dem aktuellen Freibetrag nicht gerüttelt wird, kann es ohne optimale Planung ganz schön teuer werden, will man sechs- oder siebenstelliges Vermögen übertragen. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, auch große Vermögen vorm Fiskus zu schützen. Eine davon ist besonders effektiv, aber recht unbekannt: die Güterstandsschaukel.

Quelle: Sophie Brandt auf Finanzen.net vom 31.12.2006

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Schenkung von 330 000 Euro sittenwidrig

9. Jan. 2007

Die Zivilkammer des Landgerichts Fulda hat die Schenkung eines 93-jährigen Industriellen aus dem Altkreis Lauterbach an einen Freund für rechtswidrig erklärt. Zwei Jahre vor seinem Tod hatte der Unternehmer seinem Weggefährten im Juli 2003 für 15 Jahre die Miete eines Geschäftshauses in der Lauterbacher Kernstadt abgetreten. Wert: 330000 Euro.

„Ich habe den Eindruck gewonnen, dass der Erblasser noch geschäftsfähig, aber bereits gesundheitlich stark angeschlagen war. Die Vereinbarung wurde ungewöhnlich schnell und im Verborgenen getroffen. Insgesamt gewann ich den Eindruck, dass die geschwächte Position des Unternehmers ausgenutzt wurde. Damit war die Vereinbarung sittenwidrig. Der 93-Jährige hätte mehr Zeit bekommen müssen“,

begründete der Vorsitzende Richter Dr. Philipp Gescher sein Urteil.

Dass die unterlegene Seite Rechtsmittel einlegen wird, steht für Richter Gescher bereits so gut wie fest:

„Ich habe wenige Verfahren erlebt, bei denen Beteiligte bereits während der Urteilsbegründung wütend den Saal verlassen.“

Quelle: Fuldaer Zeitung vom 03.01.2007