Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

WISO-Tipp Schenken und Erben als VCast

27. Feb. 2007

Das ZDF hat neben umfangreichen Informationen zur gestrigen Wiso-Sendung ein Interview mit der Wiso-Rechtsexpertin Birgit Franke online gestellt. Das Interview ist als interaktive Anwendung gestaltet, in der man zwischen den Themen Erben, Schenken und Testament wählen kann. Zu jedem Bereich gibt es verschiedene Fragen, die nach dem Anklicken durch Birgit Franke beantwortet werden. Schön und modern gemacht, nur leider auf der Hauptseite zu unauffällig verlinkt.

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Deutsche Demenz Stiftung “Vergissmeinnicht” gegründet

27. Feb. 2007

Praktische Hilfe für Demenzkranke und ihre Angehörigen will die neu gegründete “Deutsche Demenz Stiftung – Vergissmeinnicht” leisten. Ihre Ziele sind, Aufmerksamkeit für das Krankheitsbild der schweren Demenz zu erzeugen, Familien in ihrer schwierigen Situation zu unterstützen sowie geeignete Pflegeeinrichtungen für Demenzkranke schaffen. Initiator Stefan Roggenkamp erhielt heute die offizielle Stiftungsurkunde aus den Händen von Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl.

“Die Gegebenheiten des deutschen Pflegesystems sind oft unzureichend; dies gilt insbesondere für Pflegeeinrichtungen. Eine wirklich gute Pflege, wie sie meistens von privaten Organisationen angeboten wird, ist häufig sehr teuer und für die Betroffenen schlichtweg nicht bezahlbar”, sagt Roggenkamp. Daher möchte die Stiftung Vergissmeinnicht ein eigenes Konzept von dementen Wohngemeinschaften in Deutschland etablieren. Diese Gemeinschaften sollen auf einer non-profit Basis betrieben werden. “Wir möchten gute Pflege bezahlbar machen”, so Roggenkamp. Die erste Pflegeeinrichtung wird die Stiftung in diesem Jahr im “Alten Parkhotel” Gütersloh einrichten.

Das angedachte Pflegekonzept ist einzigartig in Deutschland: Die Pflege übernimmt, anders als in einem etablierten Pflegeheim, ein ambulanter Pflegedienst. Um eine familiäre Atmosphäre zu schaffen, soll eine “Heimmutter” ständig in der Gemeinschaft wohnen.

“Angehörige eines an Demenz erkrankten Menschen benötigen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch organisatorische und rechtliche Unterstützung. Diese kann schon bei scheinbar einfachen Dingen beginnen, z.B. bei der Korrespondenz mit Krankenkassen oder der Beschaffung eines adäquaten Heimplatzes”, erläutert Roggenkamp. Daher plant die Stiftung, eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige einzurichten. Mit ihrem Konzept möchte die Stiftung auch “Hilfe zur Selbsthilfe” anbieten. Geplant ist, die Erfahrungen der “Vergissmeinnicht” bei der Errichtung einer dementen Wohngemeinschaft weiterzugeben. “Damit kann ein in Gütersloh funktionierendes Konzept auch in Flensburg oder Garmisch umgesetzt werden”, so Roggenkamp, der in der Stiftung ehrenamtlich tätig ist. (Weiterlesen …)

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WISO-Tipp: Schenken statt vererben

25. Feb. 2007

Etwa 200 Milliarden Euro werden laut der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde jedes Jahr vererbt oder verschenkt, die Hälfte davon in Form von Immobilien.

Gerade hier kann eine vorzeitige Übertragung des Eigentums auf Ehepartner oder Nachkommen sinnvoll sein. Denn wer zu Lebzeiten gibt, kann seinen Angehörigen häufig noch Steuervorteile sichern.

Die Privilegien bei der privaten Schenkung von Häusern und Eigentumswohnungen sollen abgeschafft werden: Das Bundesverfassungsgericht plant im Februar eine Änderung der großzügigen Regelung für Immobilien bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Sollte man daher jetzt noch seine Immobilie verschenken? Wann lohnt sich eine vorgezogene Schenkung von Vermögen überhaupt? Wie hoch sind die Freigrenzen für die Beschenkten? Kann man sein Vermögen bei Bedarf trotz Schenkung zurückbekommen? Und: Was ist mit den Erben, die bei einer Schenkung nicht berücksichtigt wurden? Diese und weitere Fragen beantwortet der WISO-Tipp am 26.02.2007 um 19.25 Uhr im ZDF.

Quelle: Pressemitteilung des ZDF vom 23.02.2007 (via Presseportal)

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LG Coburg: Vom Geben und Nehmen – Zur Rückforderung eines Geldgeschenks

25. Feb. 2007

Das Schenken ist häufig eine zwiespältige Sache. Die Zuwendung kann einerseits Ausdruck uneigennützigen Handelns, von Dankbarkeit oder von Liebe und Zuneigung sein. Manchmal soll die Aufmerksamkeit aber einen gewissen sozialen Druck auf den Bedachten ausüben, sich dem Schenkenden gegenüber in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen. Und falls der Beschenkte die Erwartungen des oft generösen Spenders enttäuscht, kann sich die Gabe schnell als Danaergeschenk entpuppen. Denn empfindet der Gönner Undankbarkeit oder sein Angebinde schlecht behandelt, verlangt er es nicht selten vom gefallenen Günstling zurück. Freilich wird er dann oft zur Antwort bekommen: “Geschenkt ist geschenkt!”.

So auch in einem vor kurzem gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Eine spendable alte Dame scheiterte mit ihrem Begehren, von ihrem einstigen Schützling ein Geldgeschenk von 18.500 € zurückzuerhalten. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Bedachte gegen mit der Zuwendung verbundene Auflagen verstoßen hatte.

Sachverhalt

Die schwer kranke Klägerin hatte keine Angehörigen mehr. Sie war daher froh, dass sich der Beklagte um sie kümmerte. Er versorgte sie mit Lebensmitteln, half ihr im Haushalt und ging mit ihr zu den Ärzten. Anfang 2006 beschloss die Hilfsbedürftige, ihrem “guten Samariter” eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Auf den Namen des Mannes eröffnete sie ein Sparkonto, zahlte rund 18.500 € ein und gab ihm das dazugehörige Sparbuch. Doch als die betagte Dame später merkte, dass der Beklagte das Geld abgehoben hatte, spürte sie nur noch Zorn. Sie forderte die erkleckliche Summe sofort zurück. Der undankbare Geselle habe das Vermögen nämlich nicht bedingungsgemäß für den Bau eines Eigenheims verwendet. Für andere Zwecke habe er den Betrag nicht abheben dürfen. Dem widersprach der in Ungnade gefallene Beklagte. Die ihm ehemals wohlgesonnene Gönnerin habe von ihm lediglich verlangt, das Geld nicht zu verpulvern. Und dies habe er nicht getan. (Weiterlesen …)

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Einigung über Grundzüge der neuen Bewertungsregeln

25. Feb. 2007

Wie die FTD in ihrer Ausgabe vom 23.02.2007 berichtet, haben sich die Finanzminister der Länder am vergangenen Donnerstag getroffen und über die geforderten neuen Bewertungsregeln für die Erbschaftsteuer beraten. Dabei wurde ein Vorentwurf bereits in drei Wochen in Aussicht gestellt.

Bei Immobilien sollen Grundstück und Gebäude getrennt voneinander begutachtet und die ermittelten Ansätze dann addiert werden. Für die Grundstücke sollen die Bodenrichtwerte der Kommunen herangezogen werden. Diese bilden die regionalen Preisunterschiede recht genau ab. Für Einfamilienhäuser und Betriebsgebäude soll in einer zweiten Stufe ein Sachwertverfahren gelten. Dazu nehmen die Finanzbeamten Standardkosten für den Bau an, die sie je nach Alter mit Abschlägen versehen. Mietshäuser werden mit dem Ertragswert angesetzt. Dieser ergibt sich aus den künftigen Mieterträgen des Hauses oder der Wohnung.

Für die Unternehmensbewertung wurden ebenfalls erste Ansätze beraten. In Abhängigkeit von der Größe der Betriebe sollen unterschiedliche Bewertungsmethoden herangezogen werden.

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Wenn sie auch ein Deubel war, belogen hat sie mich nie …

23. Feb. 2007

Nach dem Tod der Tante 1989 bestand eine jetzt 69-jährige Rentnerin darauf, dass ihr noch zu Lebzeiten das Vermögen der Tante versprochen worden war. Ein handschriftliches Testament hingegen setzte den Hausarzt und einen Notar als Erben ein. Die Rentnerin prozessierte und verlor. 16 Jahre später ging sie nun zum Amtsgericht Recklinghausen (“Mein Großvater hat da gearbeitet. Da habe ich mir gedacht, so lerne ich mal das Amtsgericht kennen”) und beantragte wider besseres Wissen einen Erbschein. Die Wahrheit kam alsbald ans Licht, jetzt folgte die Verurteilung wegen falscher Versicherung an Eides Statt …

Wir halten fest:

  1. Mündliche Versprechen sind im Erbrecht unwirksam.
  2. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
  3. Die Tante war schlauer.

Die ganze Begebenheit nachlesen in der Marler Zeitung/Westline vom 23.02.2007

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Einführung in ausländisches Erbrecht

22. Feb. 2007

Verschiedene Abhandlungen zum ausländischen Erbrecht (Australien, Belgien, GB, Irland, Italien, Kanada, Kroatien und Spanien) werden als PDF zur ersten Information bereit gestellt.

Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

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