Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

FG Köln: Versteuerung des ganzen oder hälftigen Erbanteils nach Steuerklasse II

29. Mrz. 2007

Ein interessantes Urteil zur Frage, wie die Erbschaftsteuer zu ermitteln ist, wenn die Schlusserben eines Berliner Testaments zu den Erblassern in unterschiedlichen Verwandschaftsverhältnissen stehen.

Quelle: FG Köln, Urteil  vom 28.02.2006, Az. 9 K 3338/05

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Der Patientenwille sollte Vorrang haben

29. Mrz. 2007

Patientenverfügungen werden oft so früh verfasst, dass sie im Fall einer schweren Krankheit überprüft werden sollten. Das rät der Theologieprofessor Dietmar Mieth im Gespräch mit tagesschau.de. Mieth warnt im Gespräch mit tagesschau.de, Patientenverfügungen seien nicht zwingend bindend. In der akuten Situation hätten die Entscheidung des Arztes sowie die Haltung der Angehörigen und der vom Kranken Bevollmächtigten bisher eine hohe Bedeutung. Ob das so bleiben soll. ist umstritten. (…)

Weiterlesen bei tagesschau.de vom 28.03.2007

Frühere Beiträge zum Thema bei tagesschau.de:

Hintergrund: Patientenverfügung vom 23.03.2006

Chat-Protokoll mit Iris Schlemmer von der Deutschen Hospiz Stiftung vom 23.03.2006

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Große Debatte über Patientenverfügungen

29. Mrz. 2007

Der Bundestag kommt am Donnerstag, dem 29. März 2007, zu einer dreistündigen Debatte über Patientenverfügungen zusammen.

In der vereinbarten Debatte über Patientenverfügungen beschäftigen sich die Parlamentarier mit den Möglichkeiten, Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Die Enquete-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” des Bundestages sprach sich in ihrem Bericht von 2004 dafür aus, ihre Verbindlichkeit zu stärken. Seitdem sind die Vorausverfügungen mit aktuellen Willensäußerungen immer wieder Anlass kontroverser Diskussionen, wenn sie bei Befolgung zum Tod des Patienten führen würden. Derzeit wird an Anträgen für ein Patientenverfügungsgesetz gearbeitet.

Quelle: Deutscher Bundestag vom 28.03.2007

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Finanzgericht Köln: Geschenkt bleibt geschenkt

27. Mrz. 2007

Wer innerhalb von zehn Jahren von derselben Person Geld oder Immobilien geschenkt bekommt, bei dem werden die Beträge zusammengerechnet und anschließend festgestellt, ob der maßgebende Schenkungsteuerfreibetrag überschritten wird. Daran ändert sich nichts, wenn (zum Beispiel) ein Grundstück mit Nießbrauchsrecht für den Schenker verschenkt wurde, diese Immobilie aber innerhalb der Zehnjahres-Frist vom Beschenkten gekauft – und damit das lebenslange Nießbrauchsrecht abgelöst wird. Zivil- und steuerrechtlich handelt es sich um zwei getrennte Sachverhalte. (Finanzgericht Köln, 9 K 4735/05)

Quelle: Valuenet.de vom 26.03.2007

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OLG Düsseldorf: Befugnis zur Änderung heißt nicht “auf Null setzen” können

27. Mrz. 2007

Setzen Ehegatten in einem Erbvertrag ihre beiden Kinder – wechselseitig bindend – zu gleichen Teilen als Erben ein und soll andererseits der überlebende Ehepartner befugt sein, die getroffene Anordnung – insbesondere durch eine anderweitige Festlegung der Erbquote – zu ändern, so enthält dies nicht die Ermächtigung des letztversterbenden Ehegatten, die “Erbquote” eines der beiden Kinder “auf Null” zu setzen – es sei denn, dafür gäbe es in dem Erbvertrag besondere Anhaltspunkte. Das verstößt gegen den allgemeinen Sprachgebrauch bei der Auslegung des Erbvertrags. Denn eine Erbquote legt den Anteil der Erben am Nachlass fest. Wer aber bei der Verteilung des Ganzen “nichts” erhalten soll, dem steht auch keine “Quote” zu. (Hier muss allerdings noch die Vorinstanz prüfen, ob der Urkundsnotar gegebenenfalls bestätigen kann, dass – entgegen dem Sprachgebrauch – doch die Möglichkeit einer vollständigen Enterbung bestehen sollte.) (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 256/06)

Quelle: Valuenet.de vom 23.03.2007

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Österreich: Steuer brachte 131,9 Mio. Euro

27. Mrz. 2007

Die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungsteuer betrugen 2006 fast 132 Mio. Euro – eine kleine Position im Haushalt.

Mehr Fakten und Zahlen bei oe24.at vom 23.03.2007

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Österreich: Ab Sommer könnte Schenken steuerfrei sein

26. Mrz. 2007

Die Erbschaftssteuer ist bereits gefallen. Nun prüft der Verfassungsgerichtshof die Schenkungssteuer. Fällt sie auch, droht ein neuer Koalitionszwist. Aus Sicht des VfGH bestehen gegen die Schenkungssteuer die “gleichgelagerten Bedenken” wie gegen die Erbschaftssteuer. Der Anlassfall kommt vom Unabhängigen Finanzsenat Linz. Eine Beschwerdeführerin hätte für ein Sporthotel 37.741,55 Euro Schenkungssteuer zahlen sollen.Beim Schenken gilt allerdings das gleiche Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz (zwischen Barvermögen und Immobilien), das schon der Erbschaftssteuer zum Verhängnis wurde: Die Steuer wird nicht auf Basis des tatsächlichen Wertes der vererbten Grundstücke berechnet, sondern auf Grund “historischer”, also viel niedriger, Einheitswerte. Wodurch eine “gleichmäßige Belastung unentgeltlicher Vermögenserwerbe” nicht mehr gegeben sei. Überlegungen, die nun auch “in gleicher Weise für unentgeltliche Erwerbe unter Lebenden Gültigkeit zu haben scheinen”, weisen die Verfassungsrichter im Prüfbeschluss die Richtung.

Quelle: Oberösterreichische Nachrichten vom 24.03.2007

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