Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Erster StiftungsReport nimmt Bürgerstiftungen in den Blick

24. Apr. 2007

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat heute in Berlin den ersten Report zu Stiftungen in Deutschland vorgestellt. Ein Schwerpunktthema des “StiftungsReports 2007″ sind Bürgerstiftungen. In dieser neuen und innovativen Stiftungsform setzen sich Bürgerinnen und Bürger gemeinschaftlich in ihrem Lebensumfeld für soziale, kulturelle oder ökologische Belange ein. Neben aktuellen Daten und Fakten enthält der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Körber-Stiftung geförderte Report Empfehlungen zur Stiftungsgründung sowie für erfolgreiche Stiftungsarbeit.

“Stiftungen sind Leistungsträger der Zivilgesellschaft. Der Report zeigt mit vielen Beispielen, mit welcher Kreativität und mit wie viel Begeisterung Menschen in Bürgerstiftungen Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Menschen, die sich in Bürgerstiftungen engagieren, sind breit in der Bevölkerung verankert. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass sie zu 76 Prozent Kinder haben. Menschen, die sich in Bürgerstiftungen engagieren, kennen die Lebensbedingungen für Jung und Alt und gestalten vor Ort Zukunft ihres Gemeinwesens mit”, erklärt Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

“Der StiftungsReport macht deutlich, wie rasant sich die Stiftungslandschaft entwickelt. Die aktuelle Reform im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht wird den Trend zum Stiften weiter beflügeln. Deutschland wird wieder Stiftungsland: Die starken Jahre liegen noch vor uns. Die Zahl der heute rund 14.000 Stiftungen könnte sich in einer Generation verdreifachen”, prognostiziert Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Für die Entwicklung des Stiftungswesens seien neben förderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein entsprechendes gesellschaftliches Klima und eine hilfreiche Verwaltungspraxis bedeutsam. Erstmalig stellt der Report dar, welche Aufsichtsbehörden aus Sicht der deutschen Stiftungen besonders empfehlenswert sind.

Zentrale Aussagen des StiftungsReports 2007 sind:

  • Deutschland erlebt einen “Stiftungsboom”. 7.200 der derzeit 14.400 Stiftungen entstanden in den letzten zehn Jahren. In den alten Handelszentren Hamburg und Frankfurt gibt es die meisten Stiftungen.
  • Die deutschen Stiftungen beurteilen die staatlichen Stiftungsaufsichten überwiegend positiv. Eine aktuelle Umfrage zeigt aber auch regionale Unterschiede hinsichtlich Kompetenz und Service-Orientierung.
  • Soziale Belange dominieren die Stiftungszwecke. Im Osten Deutschlands holen kulturelle Zwecke stark auf.
  • Stiften wird immer mehr Frauensache. Seit 1991 waren bei mehr als der Hälfte der Stiftungsneugründungen Frauen beteiligt.
  • Seit 1996 entstanden 103 Bürgerstiftungen, die mit dem Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ausgezeichnet wurden. Zentrale Förderzwecke von Bürgerstiftungen sind die Bereiche Jugend, Bildung, Soziales – verstärkt auch generationsübergreifende Projekte.
  • Es gibt etwa 8.000 Bürgerstifter und Bürgerstifterinnen: 76 Prozent haben Kinder, 66 Prozent sind berufstätig und die Mehrheit hat eine Bindung an eine der christlichen Kirchen. Etwa 80 Prozent haben einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss.

Bürgerstiftungen sind ideale Einrichtungen »für Menschen, die nicht alles so lassen wollen, wie es ist«. “Dieses Motto – im Übrigen Stiftungsslogan der Körber-Stiftung – , beschreibt fast idealtypisch die Beweggründe von Bürgern in Gemeinden und Regionen, die mit oft relativ geringem individuellen Beitrag zum Kapital, aber mit sehr viel Engagement, Zeiteinsatz und Ideen eine Einrichtung auf den Weg bringen, in deren Rahmen sie die Dinge selbst in die Hand nehmen”, erklärt Dr. Klaus Wehmeier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hamburger Körber-Stiftung, den Erfolg dieser noch jungen Bewegung. Die erste Bürgerstiftung nach dem amerikanischen Vorbild der “community foundation” wurde in Deutschland 1996 in Gütersloh gegründet. 10 Jahre später waren es bereits 147 Bürgerstiftungen mit einem Kapitalvolumen von 55 Mio. Euro und mehr als 16 Mio. Euro Fördervolumen für gemeinnützige Zwecke und Projekte. 103 Bürgerstiftungen tragen aktuell das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. “In 10 Jahren, also 2016, erwarten wir bei anhaltender Dynamik und Fortschreibung der Entwicklung etwa 650 Bürgerstiftungen in Deutschland mit einem Kapital von 1 Mrd. Euro und einem Fördervolumen von weit über 100 Mio. Euro”, resümiert Wehmeier Prognosen der Initiative Bürgerstiftungen (IBS).

Der StiftungsReport 2007, herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Stiftungen, stellt auf 192 Seiten mit über 50 Grafiken und acht Interviews mit Expertinnen und Experten die deutsche Stiftungslandschaft kompakt dar. Für Fach- und Führungskräfte in der Politik, im gemeinnützigen Sektor und in der Wirtschaft, für Medienschaffende und Verbände, die sich für privates Engagement interessieren, ist dieser Report ein Muss.

Kurzfassung Stiftungsreport als PDF (20 Seiten)

Quelle: PM des Bundesverbands Deutscher Stiftungen vom 23.04.2007

Tags: , ,

Was bleibt den Ländern von der Erbschaftsteuer?

23. Apr. 2007

Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) hat am Wochenende seinen Wunsch bekräftigt, den Ländern bei der Föderalismusreform II die Gesetzgebung über die Ländersteuern zu übertragen – sie also unabhängig vom Bund zu machen, der bislang entscheidend mitbestimmt. Hiervon wäre auch die Erbschaftsteuer betroffen.

Wieviel die Länder vom Erbschaftsteuerkuchen abbekommen und warum es von Vorteil wäre, den Ländern eine regionale Regelung zu ermöglichen, berichtet der Tagesspiegel in seinem heutigen Artikel “Kippt die Erbschaftsteuer doch?”.

Tags: , ,

Stiftungsboom in Deutschland

22. Apr. 2007

„Der Mann, der reich stirbt, stirbt in Schande“, sagte einst der amerikanische Stahlbaron Andrew Carnegie, einer der Urväter der gut entwickelten Stiftungskultur in den USA. Diesem Leitspruch folgen auch in Deutschland mittlerweile immer mehr Männer – und zunehmend Frauen. Allein 2006 wurden 899 Stiftungen neu gegründet. Das geht aus dem Stiftungsreport 2007 hervor, den der Bundesverband Deutscher Stiftungen erstmals vorlegt und der dem Handelsblatt vorliegt. Wenn der Bund wie geplant im Sommer das Stiften vor allem steuerlich weiter erleichtert, könnte das in den nächsten 25 Jahren sogar zu einer Vervierfachung der derzeit rund 16 000 Stiftungen führen, erwartet der Generalsekretär des Verbandes, Hans Fleisch.

Weiterlesen bei Handelsblatt.com vom 22.04.2007

Tags:

Wenn Eltern alt werden

19. Apr. 2007

Noch rüstig oder gebrechlich? Wenn Eltern alt werden, beginnt auch für die erwachsenen Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Wer sich rechtzeitig darauf vorbereitet, kann notfalls schnell handeln.

Ein Focus-Bericht in sechs Teilen vom 22.03.2007:

Pflege: Wenn Eltern alt werden

Mentale Vorbereitung: Hilfsangebote sondieren

Wohnen, Versorgen, pflegen: Von der WG bis zum Heim

Praktische Hilfe: Rollatoren und Co.

Komplikationen vermeiden: Zehntausende Senioren sind unterernährt

Juristische Weichenstellung: Vorsorge für den Ernstfall

Tags:

Vorsorgeregister ein großer Erfolg

19. Apr. 2007

Schon mehr als 500.000 Vollmachten in der Vorsorge-Datenbank registriert / Täglich bis zu 440 Anfragen von Gerichten

Das bundesweite Zentrale Vorsorgeregister hat sich im Jahr 2006 überaus erfolgreich entwickelt. Rund 150.000 neue Vollmachten wurden allein im vergangenen Jahr neu registriert. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute zusammen mit dem Bundesjustizministerium vorgestellt hat. Zwischenzeitlich wurde die 500.000ste Vollmacht registriert. Derzeit kommen monatlich im Durchschnitt etwa 12.000 Meldungen hinzu. Dabei erfreut sich die Möglichkeit der gebührengünstigen Antragstellung im Wege des Online-Verfahrens wachsender Beliebtheit.

„Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person des Vertrauens ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kann. In diesem Fall muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das entlastet auch die Gerichte, weil es das aufwändige Verfahren zur Bestellung und Überwachung eines Betreuers in vielen Fällen entbehrlich macht. Mit dem Vorsorgeregister wird für die Menschen sichergestellt, dass ihre Vollmacht auch berücksichtigt wird. Dies hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

„Die Zahlen sind ein erfreulicher Beleg für das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger, durch eine Registrierung sicherzustellen, dass ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall leichter gefunden wird. Denn nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist auch eine wirkungsvolle Vollmacht“, sagte Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: „Jeder möchte bis in das hohe Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das aber nicht jedem vergönnt. Hier schon in gesunden Tagen mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, ist daher wichtig.“

Damit die Vormundschaftsgerichte die Vorsorgevollmachten schnell finden und von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens absehen können, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Das Register hat im März 2005 den Vollbetrieb aufgenommen. Bereits im selben Jahr wurde die Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit realisiert. Die einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 EUR und 20 EUR. Täglich erreichen die Bundesnotarkammer bis zu 440 Anfragen von den Gerichten. Schon in knapp 5000 Fällen konnte das Register helfen und den Vormundschaftsgerichten Daten zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (12 Ct. / Min.). Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter www.bnotk.de veröffentlicht.

Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/betreuungsrecht erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 17.04.2007

Tags: ,

Modernes Pflichtteilsrecht: Brigitte Zypris im Interview zur Erbrechtsreform

17. Apr. 2007

Berliner Zeitung: Frau Zypries, geschiedene Frauen sollen künftig weniger Unterhalt bekommen. Wieso?

Brigitte Zypries: Kinder können nicht für sich selbst sorgen und müssen daher zuerst unterstützt werden.
 
Eheliche wie nichteheliche Kinder werden deshalb beim Unterhalt an die erste Stelle – in den ersten Rang – gesetzt. Anders als Kinder sind Mütter und Väter grundsätzlich in der Lage, Geld für den Unterhalt zu verdienen.

Berliner Zeitung: Warum unterscheiden Sie zwischen Müttern ehelicher und unehelicher Kinder?

Brigitte Zypries: Mein Vorschlag war, die Ansprüche der betreuenden Elternteile in den zweiten Rang zu stellen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Ich und auch die SPD sind der Auffassung, dass Familie dort ist, wo Kinder sind, und es auf einen Trauschein nicht ankommt. Die Union sieht das anders. Wir wollten die Reform nicht platzen lassen und haben daher die Änderung akzeptiert.
 
Die geschiedenen Elternteile kommen nun mit ihrem Betreuungsunterhalt in den zweiten Rang, die unverheirateten Elternteile in den dritten.

Berliner Zeitung: Die Union misst dem Standesamt eine große Bedeutung bei und will deshalb Ehe privilegieren. Ist dieses Familienbild überholt?

Brigitte Zypries: Die Lebenswirklichkeit hat das Familienbild der Union überholt. Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden, in Großstädten jede zweite Ehe.
 
Nach Scheidungen entstehen neue Beziehungen, auch mit Kindern, die versorgt werden müssen. Dafür muss der Staat Regeln schaffen.

Berliner Zeitung: Verliert die Ehe an Wert?

Brigitte Zypries: Auf der einen Seite ist eine Renaissance des Familienbegriffs in der öffentlichen Diskussion, aber auch bei jungen Leuten, die heiraten, festzustellen. Dennoch ist die Scheidungsrate mit rund 200.000 pro Jahr hoch.
 
Der Wunsch, dass eine Ehe ein Leben lang hält, trägt offenbar nicht immer. Der Gesetzgeber muss aber Realitäten eher Rechnung tragen als Hoffnungen.

Berliner Zeitung: Mütter werden häufiger arbeiten gehen müssen. Wird die berufstätige Mutter zum Leitbild?

Brigitte Zypries: Der Trend geht ohnehin in die Richtung, dass junge Mütter arbeiten und ihre Selbstständigkeit bewahren wollen. Zwei von drei Müttern sind bereits berufstätig.
 
Mit unserer Reform unterstreichen wir, dass nach einer Ehe – jedenfalls nach einer gewissen Zeit – jeder für sich selbst verantwortlich sein muss.

Berliner Zeitung: Die Frau sollte sich also nicht darauf verlassen, dass der Mann sie versorgt?

Brigitte Zypries: Während der Ehe sind die Partner füreinander verantwortlich. Wenn aber eine Frau vielleicht sieben Jahre verheiratet war, soll sie nach einer Scheidung nicht mehr über Jahrzehnte den Anspruch haben, den Lebensstandard aus der Ehe zu halten.

Berliner Zeitung: Kinder sind auch von der Reform des Erbrechts betroffen. Was planen Sie?

Brigitte Zypries: Wir wollen das Pflichtteilsrecht modernisieren, indem wir es leichter machen, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden.
 
Schon heute ist eine Witwe, die in ihrem Haus wohnt und ihren Kindern den Pflichtteil schuldet, nicht verpflichtet, das Haus zu verkaufen. Sie kann die Auszahlung stunden. Künftig soll dies für alle Erben möglich sein.
 
Ein Beispiel: Der Neffe, der einen Betrieb erbt, soll nicht dazu verpflichtet sein, sofort den Pflichtteil an den Sohn auszuzahlen.

Berliner Zeitung: Kann der Pflichtteil gestrichen werden?

Brigitte Zypries: Ja. Derzeit ist dies bei einem unsittlichen Lebenswandel des Erben möglich. Die Regel wird gestrichen, weil sie zu schwer zu greifen ist. Künftig soll dem der Pflichtteil entzogen werden können, der zu einer Haftstrafe von über einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist. Zudem tragen wir der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung:
 
Bisher kann derjenige enterbt werden, der den Ehepartner des Erblassers tätlich angreift. Künftig gilt dies auch bei Angriffen auf die Lebensgefährtin des Erblassers.

Berliner Zeitung: Was ist mit Erben, die den Verstorbenen gepflegt haben?

Brigitte Zypries: Gibt es kein Testament, werden Pflegeleistungen eines Familienangehörigen nur dann bei der Erbschaft berücksichtigt, wenn dieser dafür auf ein Erwerbseinkommen verzichtet hat.
 
Aber es gibt auch viele Menschen, die nicht erwerbstätig arbeiten und ihre Angehörigen pflegen. Sie werden den Berufstätigen gleich- und damit besser gestellt.

Berliner Zeitung: Die alternde Gesellschaft spielt in der Debatte um die Patientenverfügung eine zentrale Rolle. Wann soll die Verfügung anerkannt werden?

Brigitte Zypries: Angesichts des technischen Fortschritts in der Medizin sorgen sich viele Menschen, dass sie am Ende nur noch von Maschinen am Leben erhalten werden. Dieser Situation wollen sie mit Patientenverfügungen begegnen.
 
Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz. Ein Patient muss im Voraus festlegen können, ob er etwa auf künstliche Ernährung oder auf Antibiotika verzichten will.

Berliner Zeitung: Soll diese nur für tödlich verlaufende Krankheiten gelten?

Brigitte Zypries: Das Leben verläuft tödlich. Insofern finde ich eine solche Abgrenzung sehr schwierig. Zudem ist es medizinisch nicht immer vorhersehbar, wie eine Krankheit verläuft.
 
Es gibt einen Vorschlag von Bundestagsabgeordneten, der bei einem langen Zeitraum des Wachkomas und der Altersdemenz die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht anerkennen will, sondern erst dann, wenn der Sterbeprozess einsetzt.
 
Das halte ich für falsch. Auch ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will.
 
Alles andere wäre mit unserer Verfassung kaum zu vereinbaren. Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen.

Berliner Zeitung: Haben Sie eine Patientenverfügung?

Brigitte Zypries: Ja.

Quelle: REGIERUNGonline vom 10.04.2007

Tags: , , , , , , ,

Österreich: Steuerlast minimieren

10. Apr. 2007

Ab August 2008 wird in Österreich keine Erbschaftssteuer und voraussichtlich auch keine Schenkungssteuer mehr eingehoben. Doch auch vor diesem Datum lässt sich die Steuerlast minimieren.

Mehr dazu im Standard.at vom 09.04.2007

Tags: , , ,