Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Nebenwirkung: Pflichtteilsanspruch

29. Mai. 2007

Übertragung von Immobilien auf Kinder oder Enkel hat nicht immer gewünschten Effekt

Nicht allein die bevorstehende Erbschaftsteuerreform lässt viele darüber nachdenken, ihr Haus oder ihre Wohnung schon jetzt auf die Kinder oder Enkel zu übertragen.

Viele glauben, dass damit nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung die Immobilie für eventuelle Pflichtteilsansprüche ohne Bedeutung ist. Was häufig übersehen wird: Selbst nach Ablauf dieser 10-Jahres-Frist können Pflichtteilsberechtigte bei der Berechnung des Pflichtteils die Berücksichtigung des vollen Immobilienwerts verlangen, wenn der Schenker die Immobilie bis zu seinem Tod selber nutzte, z.B. weil er sich bei der Übertragung ein Nießbrauchsrecht vorbehalten hat.

Der Haussegen hängt schon mal schief, wenn sich eines der Kinder als schwarzes Schaf entpuppt. Geplagte Eltern denken dann oft darüber nach, das Kind zu enterben. Aber da ist ja noch der Pflichtteil, der der Nachkommenschaft kaum genommen werden kann. Die vermeintliche Lösung: Der größte Teil des eigenen Vermögens in Form des Familienheims wird schon zu Lebzeiten auf die “braven” Kinder übertragen, damit zum Zeitpunkt des eigenen Ablebens für den “Bösewicht” praktisch nichts mehr übrig ist. Denn, so hat man mal irgendwo gehört, nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung kann das pflichtteilsberechtigte Kind nicht mehr geltend machen, dass ihm wegen des Hauses etwas zusteht.

Weil viele aber auf Mieteinnahmen aus der Immobilie angewiesen sind oder das Haus ausschließlich selbst nutzen möchten, ist eine Absicherung notwendig. Hier kommen im wesentlichen Nießbrauch und Wohnungsrecht auf Lebenszeit in Betracht. Mit dem Wohnungsrecht behalten sich die Schenkenden das Recht vor, im gesamten Haus oder in bestimmten Räumen wohnen zu dürfen. Der Nießbrauch umfasst darüber hinaus auch das Recht, das Haus zu vermieten, wenn man selbst nicht mehr darin wohnen kann oder will.

Notar Dr. Dirk Solveen, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer, warnt jedoch vor bösen Überraschungen: “Wird ein Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnungsrecht am gesamten Gebäude für den Schenker vereinbart, dann beginnt die 10-Jahres-Frist erst gar nicht zu laufen.” Verstirbt also der Schenker etwa 15 Jahre, nachdem er sein Haus auf eines seiner Kinder übertragen hat, und hat er sich den Nießbrauch vorbehalten, so können die anderen Kinder immer noch Pflichtteilsansprüche aus der Schenkung geltend machen. Hieran wird sich voraussichtlich auch nach der geplanten Reform des Pflichtteilsrechts nichts ändern. (Weiterlesen …)

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Entschließungsantrag Erbschaftsteuer zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

29. Mai. 2007

Jetzt online: die elektronische (Vorab-)Fassung des Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD als PDF.

Quelle: CDU/CSU Fraktion vom 23.05.2007

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So retten Sie Ihr Vermögen vor der Erbschaftsteuer

29. Mai. 2007

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Arten von Vermögensübertragungen: zum einen die Übertragung zu Lebzeiten, die so genannte Schenkung, und zum anderen der Vermögensübergang bei Tod, die Erbschaft. Beide Vorgänge sind in einem Gesetz geregelt: dem Erbschaftsteuergesetz.

Was kann jetzt noch getan werden? Um es vorweg zu sagen: Noch sind alle Türen offen. Wer bis zur anstehenden Gesetzesänderung handelt, kommt noch in den Genuss der zur Zeit geltenden Regelungen.

Steuerberater Rudolf Schollmaier erklärt, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Quelle: Lampertheimer Zeitung vom 26.05.2007

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Haften Kinder für die Eltern?

29. Mai. 2007

Dass Kinder finanziell für ihre pflegebedürftigen Eltern haften müssen, „kann nur die Ultima Ratio sein“, sagt Klaus Schlimm, der Sprecher des Ausschusses für Betreuungsrecht im Kölner Anwaltverein (KAV). Deshalb habe der Bundesgerichtshof auch deutlich die Grenzen der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern aufgezeigt. Sozialämter können danach zwar grundsätzlich die Kinder zur Kasse bitten – allerdings nur, solange dadurch nicht ihr Leben spürbar eingeschränkt wird.Wann ist dieses Maß der „spürbaren Einschränkung“ im Einzelfall aber erreicht, und wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung? Können auch Schwiegerkinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen vom Sozialamt zur Kasse gebeten werden, um die Pflegekosten zu bezahlen?

Diese und weitere Fragen wurden von Mitgliedern des Kölner Anwaltsvereins (KAV) während einer Hotline-Aktion beantwortet. Nachzulesen im Kölner Stadtanzeiger vom 25.05.2007.

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OLG Köln: Bei mehreren Testamenten bestimmt sich Erbe aus Gesamtschau

24. Mai. 2007

Sind drei Testamente des Erblassers vorhanden, muss der Tatrichter aus einer Gesamtschau den Erben bestimmen. Dabei muss genau untersucht werden, ob der Erblasser jeweils eine Erbeinsetzung gewollt hat oder lediglich eine Vermächtnisanordnung treffen wollte. Die Auslegung durch den Tatrichter muss dabei lediglich möglich und nicht unverhältnismäßig sein.

Beschluss vom 19.04.2007, Az. 2 Wx 2/07 via Jurion.de

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Neue Bewertung von Erbschaften

23. Mai. 2007

Bund und Länder sind bei der Reform der Erbschaftsteuer einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe einigte sich weitgehend auf die Bewertung von Vermögen, das vererbt wird.

Ein entsprechender Zwischenbericht solle am Donnerstag von der Finanzministerkonferenz verabschiedet werden, sagte der rheinland-pfälzische Minister Ingolf Deubel (SPD) der FTD. Die Finanzministerien von Bayern und Nordrhein-Westfalen bestätigten das.

Weiterlesen in der FTD vom 23.05.2007

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Steuerreformen kommen – Anträge am 25.05.2007

23. Mai. 2007

Die Fraktionen von SPD und Union haben die Unternehmenssteuerreform passieren lassen.

In den vergangenen Monaten war von SPD-Linken wiederholt kritisiert worden, es sei kaum zu vermitteln, dass die Bürger mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer belastet, die Firmen aber entlastet würden. Nachdem sich Union und SPD darauf verständigt hatten, bei der Novelle der Erbschaftsteuer hohe Vermögen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern, war der Knoten geplatzt. Ein entsprechender Entschließungsantrag wird parallel zur Unternehmenssteuerreform am Freitag verabschiedet.

Mehr bei Reuters.de vom 23.05.2007

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