Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Jackpot geknackt? Wann Steuern die Freude trüben …

4. Dez. 2007

Nein, für den Lottogewinn zahlen Sie keine Steuern. Etwas anderes gilt für die Erträge aus dem Kapital, das Sie dann anlegen. Bedenken Sie Freunde und Familie mit Schenkungen? Dann heißt es aufpassen, sonst freut sich auch das Finanzamt über zusätzliche Einnahmen – es wird eventuell Schenkungssteuer fällig!

Im Artikel “Wie viel vom Jackpot übrig bleibt” von Natascha Gillenberg (N-TV vom 30.11.2007) lesen Sie, ob Vermögens-, Einkommen-, oder Schenkungsteuer anfällt, wenn Sie zu Familie und Freunden großzügig sein wollen und wie Sie gegebenenfalls Steuerfallen legal umgehen können.

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