Wertpapiere geerbt – zweimal besteuert
Geerbtes und verschenktes Kapital erfasst das Finanzamt stets mit dem aktuellen Wert, unabhängig davon, ob der Besitzerwechsel noch vor oder erst nach der Erbschaftsteuerreform erfolgt. Angesetzt werden aktuelle Kurse von Wertpapieren sowie Guthabenstände auf Konten nebst aufgelaufener Zinsen. Die Neubesitzer müssen dann noch einmal in die Tasche greifen, auf die anschließend kassierten Kapitaleinnahmen fällt Einkommen- und auf die realisierten Gewinne ggf. Spekulationssteuer an. Dies ist derzeit bei geerbten Wertpapieren kaum problematisch.
Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer ab 2009 ändert sich dies grundlegend …
Weiterlesen im Bonner Wirtschaftsblog vom 21.07.2008
