Vererbung von Urlaubsdomizilen
Gerade Ferienhäuser im Ausland werden von Erben doch besonders gerne genommen. Dumm nur, dass für sie in vielen Fällen länderspezifische Regelungen gelten, und damit ungewollte Überraschungen drohen.
Teil 1 einer neuen Serie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (vom 12.08.2008) beschreibt die Besonderheiten bei Ferienimmobilien in Florida.
