Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag
Den Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform (16/7918, 16/8547) hat der Bundestag am Donnerstag in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung (16/11075, 16/11085) in namentlicher Abstimmung angenommen.
Unter anderem hob das Parlament die Freibeträge an. So können Ehepartner künftig bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben. Der Übergang von Betrieben an die nächste Generation bleibt weitgehend steuerfrei, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
