Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag

27. Nov. 2008

Den Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform (16/7918, 16/8547) hat der Bundestag am Donnerstag in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung (16/11075, 16/11085) in namentlicher Abstimmung angenommen.

Unter anderem hob das Parlament die Freibeträge an. So können Ehepartner künftig bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben. Der Übergang von Betrieben an die nächste Generation bleibt weitgehend steuerfrei, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Quelle und mehr: Deutscher Bundestag vom 28.11.2008

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Kommt Erbschaftsteuer nun doch nicht wie geplant?

11. Nov. 2008

Die bayerische FDP will im Bundesrat möglicherweise gegen die Erbschaftsteuerreform stimmen, wie sie jetzt zwischen Union und SPD ausgehandelt wurde, berichtet das Handelsblatt am heutigen Tage. In einer umfangreichen Erklärung nimmt die FDP auch auf ihrer Homepage zur Erbschaftsteuer Stellung.

So hat die FDP einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht, nachdem die Erbschaftsteuerregelung zur Ländersache erklärt werden solle:

“Aus Sicht der Liberalen ist die Erbschaftssteuer Ländersteuer. Somit fällt es auch in die Kompetenz der Länder, die Höhe der Steuer festzusetzen und untereinander für Wettbewerb zu sorgen. Diese Ansicht spiegelt sich auch in einem Gesetzentwurf wider, den die Liberalen bereits im September in den Bundestag eingebracht haben. FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms erklärte, dass es ins Ermessen der Länder gestellt werden soll, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe sie Erbschaftsteuer erheben wollen. Zugleich sollte das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden. “Unser Entwurf zeigt einen Ausweg für alle”, erläuterte Solms den Entwurf der FDP-Bundestagsfraktion.”

Bundesregierung zur Erbschaftsteuerreform

7. Nov. 2008

Die Bundesregierung hat inzwischen zur Einigung in der Erbschaftsteuerfrage Stellung genommen:

“Betriebsvermögen – zwei Wahlmöglichkeiten

 

  • Bei Betrieben, die zehn Jahre fortgeführt werden, entfällt die Erbschaftsteuer, wenn die Lohnsumme danach 1.000 Prozent erreicht, also praktisch konstant bleibt.
  • Bei Betrieben, die sieben Jahre gehalten werden, bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens erbschaftsteuerfrei. Die Lohnsumme muss 650 Prozent nach sieben Jahren erreichen.

In beiden Fällen gibt es keine so genannte “Fallbeilregelung”. Das heißt, bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebes innerhalb der gewählten Frist fallen nur anteilig Steuern an.
 

Selbstgenutztes Wohneigentum erbschaftssteuerfrei

 
Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Kinder zahlen dann keine Erbschaftsteuer, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind.
 
Voraussetzung: Die Erben dürfen die Immobilie allerdings in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Ansonsten ist die Immobilie grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig abzüglich der Freibeträge.
 

Freibeträge für privates Vermögen

Für Geld- und Sachvermögen erhalten Ehegatten künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro.
 
Die Tarife für die Steuerklassen II und III (Geschwister, Nichten und Neffen, Nichtverwandte) bleiben gegenüber dem Gesetzentwurf unverändert.
 
Der deutsche Bundestag wird die Erbschaftsteuerreform bis Ende November in zweiter und dritter Lesung beraten. Die Bundesratssitzung wird das Gesetzgebungsverfahren am 12. Dezember abschließen. Das neue Erbschaftsteuergesetz kann dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.”

Quelle: Bundesregierung.de vom 07.11.2008

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Einigung zur Erbschaftsteuer erzielt

7. Nov. 2008

Nach zwei Jahren Diskussion haben sich SPD und CDU/CSU auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt.

Neben der Entlastung von Betrieben – deren Wirksamkeit von Beobachtern weiterhin angezweifelt wird – bleibt das von Ehegatten oder Kindern bewohnte Eigenheim unter mehreren Bedingungen steuerfrei, egal wieviel es wert ist:

  • Das Wohneigentum darf pro Kind nicht größer als 200 qm sein
  • Keine Vermietung, kein Verkauf innerhalb von 10 Jahren

Bereits unstreitig war die Erhöhung der Freibeträge als auch der Steuersätze für Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Nun gilt es noch einen Termin zu finden, an dem die Reform im Bundestag verabschiedet werden kann. Teile der Koalition würde gerne schon in der kommenden Woche abstimmen lassen, möglicherweise wird aber erst am 24.11.2008 terminiert. Die Zustimmung der Länder könnte noch im November erfolgen. Für Erbschaften, die 2008 angefallen sind, besteht dann die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht.

Mehr dazu: Handelsblatt vom 07.11.2008

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