Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

BFH: Steuerbonus für Mitunternehmer

26. Feb. 2009

Schenken Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten Gesellschaftsanteile, kann der Nachwuchs keinen Steuerbonus geltend machen, wenn er unternehmerisch nicht mitreden darf. (…)

Im Urteilsfall übertrugen die Eltern einen Teil ihrer Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG auf ihre Kinder. Dabei behielten sie sich ein Nießbrauchsrecht an den übertragenen Gesellschaftsanteilen vor. Im Vertrag war vereinbart, dass die Gesellschafterrechte für die auf die Kinder übertragenen Anteile von den Eltern als Nießbraucher wahrgenommen werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 10. 12.2008, Az.: II R 34/07) verwehrte den Kindern allerdings die besonderen steuerlichen Vergünstigungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes. Bei Personengesellschaften sei dafür Voraussetzung, dass der Erwerber steuerlich gesehen “Betriebsvermögen” erwirbt. Dies sei aber nur der Fall, wenn der Erwerber “Mitunternehmer” der Gesellschaft werde. Und dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung eine “Mitunternehmerinitiative” erforderlich. (…)

Quelle: Financial Times Deutschland vom 24.02.2009

Tags:

Vorschläge zur Patientenverfügung werden geprüft

26. Feb. 2009

Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.

Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.

210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf

Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).

Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.

98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf

Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.

Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.

60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf

Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).

Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.

Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@Bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.

Quelle und weitere Informationen: Bundestag.de vom 25.02.2009

Tags: ,

OLG Düsseldorf: Irrtum ist kein Anfechtungsgrund

26. Feb. 2009

Wer sich über den Wert eines Nachlasses geirrt und die Erbschaft deshalb ausgeschlagen hat, kann die Ausschlagung nicht nachträglich anfechten.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, über den die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet (Az.: 3 Wx 123/08). In dem Fall hatte ein Mann das Erbe seiner Mutter ausgeschlagen – er war der Ansicht, finanziell sei nichts zu holen.

Außerdem wollte er sich nicht um die Nachlassverwaltung kümmern. Als sich herausstellte, dass die Mutter über ein Vermögen von knapp 129 000 Euro verfügte, erklärte der Sohn die Anfechtung. Das Gericht sah in dem Irrtum über den Wert des Nachlasses aber keinen hinreichenden Anfechtungsgrund. Eine Ausnahme komme allenfalls infrage, wenn der Erbe irrtümlich von einer Überschuldung der Erbschaft ausgegangen sei.

Quelle: dpa via waltroper-zeitung.de vom 25.02.2009

Tags: ,

Mit Kindern Steuern sparen

25. Feb. 2009

Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Für Familien mit Kindern empfiehlt es sich deshalb zu prüfen, ob Kapitalerträge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Denn: Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.

Mit folgenden Steuerbefreiungen können 2009 auch Kinder rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:

  • Grundfreibetrag 7.834 €
  • Sparer-Pauschbetrag 801 €
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
  • Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 8.671 €

Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe von 8.671 € in diesem Jahr steuerfrei. Die im Rahmen des Konjunkturpaketes von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages um 170 € für 2009 ist dabei bereits berücksichtigt. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 3 % blieben demnach Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 289.033 € (3 % von 289.033 € sind gleich 8.671 €) nicht überschreitet.

Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen an Kinder ist 2009 deutlich von 205.000 € auf 400.000 € angehoben worden. Bis zu diesem Betrag ist die Schenkung von Kapitalvermögen an jedes Kind schenkungsteuerfrei. Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Freibetrag jeweils erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.*

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden.

Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Verbraucher beim Verbraucherportal des Bankenverbandes unter www.infos-finanzen.de.

Quelle: Bankenverband.de vom 28.01.2009

*Damit das Finanzamt dieses Steuersparmodell nicht als Steuerbetrug missdeutet, sind einige Klippen zu umschiffen. Capital.de erklärt in seinem Beitrag “Steuerbetrug – Dem Nachwuchs etwas Gutes tun“, worauf Anleger und Schenker zu achten haben.

Tags:

Waffen geerbt? Teil 2

23. Feb. 2009

In der Schweiz ist ein neues Waffengesetz in Kraft getreten. Besitzer ererbter oder geschenkter Waffen müssen Meldepflichten beachten.

Details bei RZ-online.ch vom 23.02.2009

Die nächste Reform kommt

23. Feb. 2009

Gerade noch hat es der Gesetzgeber geschafft, die Erbschaftsteuer zu regeln, da steht die lang geplante, aber bislang eher wenig beachtete Erbrechtsreform ins Haus.

Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, erklärt im Merkur online vom 20.02.2009, wie sich die Änderungen im Erbrecht auf Pflichtteil, Ergänzungsanspruch, Schenkung und Testament auswirken werden.

Tags: , , ,

Kleine Klausel – große Wirkung

20. Feb. 2009

Der Fall: Vater verkauft Sohn ein Geschäftsgrundstück zum Familienpreis. Daraufhin meldet sich das Finanzamt, um den Anfall von Schenkungssteuer zu prüfen. Steuern zahlen war natürlich nicht geplant, weshalb die Vertragsparteien den Kaufvertrag rückabwickelten. TROTZDEM durfte das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen, denn Vater, Sohn und Notar hatten eine Vertragsklausel nicht aufgenommen, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag bei Anfall von Schenkungssteuer gestatten würde.

Die ganze Geschichte, über die das Finanzgericht Brandenburg (Az. 14 V 14016/08) zu entscheiden hatte, ist bei Robert Kracht auf Capital.de vom 16.02.2009 nachzulesen.

Tags: