Verbraucherinsolvenz und Erbschaften
Wie verhält sich ein mittelloser Schuldner richtig, der während der Wohlverhaltensphase seines Insolvenzverfahrens erbt? Was passiert mit seinem Lottogewinn? Bekommen den die Gläubiger oder darf er ihn behalten?
Wolfgang Büser erklärt in der “Neue Westfälische” am 06.04.2009 zum Thema Schulden und Erbschaft/Lottogewinn:
Der Schuldner darf ein Erbe, das ihm keine neuen Schulden bringt, nicht ausschlagen, um nicht etwa auf diese Weise – in Absprache mit den dann Erbberechtigten – “hintenrum” zu Geldern zu gelangen, die er erst nach Ablauf seiner Wohlverhaltensphase in Anspruch nimmt. Außerdem: Gewinne, etwa beim Lotto, gehören komplett dem Schuldner – nicht seinen Gläubigern.
