Schweiz will Unternehmenserbfolge nicht begünstigen
Der Bundesrat plant keine gesetzlichen Massnahmen, um die Zerschlagung von Unternehmen beim Erbgang zu verhindern. In einem Bericht an das Parlament rät er den Eigentümern, die Möglichkeiten des geltenden Rechts voll auszuschöpfen.
Weiterlesen: Erbrecht nicht um Unternehmensnachfolge erweitern (NZZ.ch vom 01.04.2009)
