Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Über uns

Im Erbrechtsblog schreibt das Team der Rechtsanwaltskanzlei Franz-Karl Lehrmann. Wir sind eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei in der Mainzer Innenstadt.

RA Franz-Karl Lehrmann
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
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Telefon 0049 6131 674027
Telefax 0049 6131 674029

Gerichtsfach 37

Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 08.30 bis 13.00 Uhr
und von 14.00 bis 17.30 Uhr

Termine nach Vereinbarung

http://www.erbrechtsblog.de
kanzlei at lehrmann-anwaelte.de

Mit seiner Erfahrung von mehr als 25 Jahren bietet Rechtsanwalt Lehrmann anwaltlichen Rat und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in Rechtsfragen rund um das Erbrecht, insbesondere

  • bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte,
  • bei Erbauseinandersetzungen,
  • bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • in den Fällen des Sozialhilferegresses gegenüber Erben und Beschenkten.

RA Lehrmann ist Bearbeiter des Juris Praxiskommentars BGB (§§ 2077 bis 2083).

RA Lehrmann ist Mitglied in DVEV, Expert e.V., ERA, im Deutschen Forum für Erbrecht sowie im Mainzer Erbrechtszirkel und damit aufgrund von regelmäßiger Fortbildung und Kooperation in der Lage, Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten.

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 Anwaltsliste Focus 2003

 Vielen Dank für das Titelbild an © Pixelquelle.de