Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Geschenkt! Gespart! Gefreut!

14. Apr. 2009
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Quelle: obs/Bundesverband deutscher Banken

Seit Jahresbeginn 2009 gelten für Schenkungen deutlich höhere steuerliche Freibeträge. Eltern können nun jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro (siehe Grafik).

So großzügig der Fiskus bei nahen Angehörigen ist, so bescheiden fällt der Freibetrag in anderen Fällen aus: Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Dies gilt auch für nicht verwandte Personen. Wird der Freibetrag überschritten, muss der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.

Ein Trost: Alle zehn Jahre können die genannten Freibeträge erneut in Anspruch genommen werden. Frühzeitig schenken kann sich also doppelt lohnen: Es freut den Empfänger und schont den Geldbeutel.

PM des Bundesverbands Deutscher Banken vom 31.03.2009 (via Presseportal.de)

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Reform des Erbschaftsteuerrechts geht voran

6. Nov. 2007

Mit der heutigen Sitzung beendet die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch erfolgreich ihre Arbeit.

Die heute erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies Rechtssicherheit im Erbfall.

In Umsetzung der heute beschlossenen Eckpunkte wird es in Deutschland wieder ein verfassungskonformes Erbschaftssteuerrecht geben, das den Ländern auf dem heutigen Niveau von 4 Milliarden Euro auch künftig stabile Erbschaftssteuereinnahmen sichert.

Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.

Für Ehegatten, Kinder und Enkel wird durch eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 für Ehegatten, 400.000 für jedes Kind und 200.000 für jeden Enkel sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei.

Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der  Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.

Roland Koch und Peer Steinbrück äußerten sich zufrieden über das heute Erreichte:

„Wer auch immer der Großen Koalition vorwirft, sie sei reformunfähig, der wird eines Besseren belehrt. Wir haben heute einen großen Schritt in Richtung eines modernen und standortfreundlichen Erbschaftssteuerrechts getan. Jetzt gilt es, in der gebotenen Sorgfalt die Eckpunkte in ein Gesetzeswerk umzugießen und damit auch dieses steuerrechtliche Großprojekt erfolgreich abzuschließen. Wir hoffen und sind zuversichtlich, wie bei der Unternehmenssteuerreform einen Beitrag zum Erfolg der Koalition beitragen zu können.“

Quelle: PM Nr. 109/2007 des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2007

Sowohl HandelsblattTagesschau als auch Abendblatt berichten über den Inhalt der PM hinaus, dass die Reform zwar rückwirkend ab 2007 gelten soll, wer will, kann sich aber für 2007 noch nach altem Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.

Übersicht über bisherige Steuerfreibeträge und -tarife im Handelsblatt

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Ohne Trauschein kein Erbanspruch

24. Okt. 2007

Nichteheliche Gemeinschaften haben geringere Freibeträge und einen höheren Steuersatz – Ohne entsprechende Regelung geht der Partner leer aus.

Auch wenn die mögliche Steuerersparnis nach der Eheschließung vom Gehaltsunterschied der einzelnen Partner abhängt: Im Erbfall sind Eheleute gegenüber Paaren ohne Trauschein im finanziellen Vorteil. Sie haben per Gesetz eine besondere Stellung für den Fall der Fälle. So erbt der überlebende Partner auch dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Wer in wilder Ehe lebt, geht dagegen ohne entsprechenden testamentarischen Nachweis leer aus. Schließlich werden Lebensgemeinschaften im Erbrecht wie Fremde behandelt. (…)

Lebenspartner ohne Trauschein werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Steuerklasse III eingruppiert und können gerade mal einen Freibetrag von 5200 Euro geltend machen. Außerdem müssen sie das restliche Erbe zu einem wesentlich höheren Steuersatz versteuern. Je nach Höhe des steuerpflichtigen Vermögens beträgt der Steuersatz zwischen 17 bis 50 Prozent.

Quelle: Welt online vom 01.10.2007

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Erbschaftsteuerkompromiss gefunden?

21. Sep. 2007

(…) Die Eckdaten des Kompromisses, wie sie sich jetzt abzeichnen, sehen so aus: Grundstücke und Häuser werden gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts künftig zu Marktpreisen und damit deutlich höher bewertet als bislang. Im Gegenzug werden die Freibeträge für die engsten Angehörigen des Verstorbenen deutlich angehoben und die Steuersätze ebenso kräftig gesenkt.Unter dem Strich bleibt für Ehegatten, Kinder und Enkel damit ein Plus. Das Gleiche gilt für Firmenerben, die künftig einen Großteil der Steuerschuld erlassen bekommen, wenn sie den Betrieb fortführen. Verlierer der Reform sind dagegen alle anderen Erben. Sie werden von 2008 oder 2009 an erheblich mehr zahlen müssen. (…)

 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.09.2007

Dazu auch: AFP vom 20.09.2007

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Arm leben, reich sterben

31. Aug. 2007

Seniorchef Kristian Dubbick war 84 Jahre alt, als SPD, CDU und CSU beschlossen, Familienunternehmen von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn sie den Betrieb weiterführen. Bei den Dubbicks ging es um drei bis vier Millionen Euro. Also wartete die Familie mit der Übertragung des Duisburger Messtechnikunternehmens Ludwig Krohne GmbH & Co. KG (2500 Mitarbeiter, davon 550 in Deutschland) auf die dritte Familiengeneration.Als die Details zu dem sogenannten Abschmelzmodell bekannt wurden, mit dem die Berliner Koalition die Erbschaftsteuerschuld in Zehn-Prozent-Schritten über zehn Jahre erlassen will, rechneten Vater Kristian und Sohn Michael nach. Doch statt der versprochenen Null kamen die Dubbicks auf eine Erbschaftsteuerschuld von acht bis zehn Millionen Euro. Auch andere Familienunternehmer errechneten ihr blaues Wunder. (…)

Das Abschmelzmodell ist ja offensichtlich vom Tisch – welche Alternativen noch diskutiert werden, erklärt die Wirtschaftswoche.de vom 29.08.2007.

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Hermann Otto Solms (FDP) stampft auf: Jetzt müssen Ergebnisse her!

7. Aug. 2007

Verunsicherung bei Erbschaftsteuer beenden

In einer kleinen Presseinformation (Nr. 824) vom 06.08.2007 meldet sich die FDP zu Wort:

“Die Bundesregierung sollte jetzt endlich mal klar sagen, welche Freibeträge und Tarife sie bei der Erbschaftsteuer will. Die Diskussion um die Erbschaftsteuer zieht sich jetzt schon seit dem so genannten Jobgipfel vor mehr als zwei Jahren hin. Bürger und Unternehmer sind stark verunsichert. Notare und Steuerberater können kaum mehr richtig beraten, weil die zukünftige Rechtslage vollkommen unklar ist. Diese Rechtsunsicherheit schadet dem Standort Deutschland, weil dringend anstehende Nachfolgeregelungen und Vermögensübergänge nicht ausgestaltet werden können. Schwarz-Rot hatte ausreichend Zeit zum Überlegen – jetzt müssen Ergebnisse her.”

Wieder einmal: Die erbrechtlichen Regelungen werden erst angegangen, wenn sie dringend geworden sind. Nachfolge und Vermögensübergang sind wichtig und müssen frühzeitig geregelt werden! Unter Zeitdruck getroffene Entscheidungen stehen selten unter einem guten Stern.

Die von Herrn Solms beobachtete starke Verunsicherung der Bürger hält einer statistischen Überprüfung wahrscheinlich nicht stand. Nach wie vor ist die Nachlassregelung ein Tabuthema und viele Menschen aus der älteren Generation, die in “Omas Häuschen” wohnen, sind nicht bereit, das, was sie sich nach dem Krieg mühsam aufgebaut haben, einfach an ihre Nachkommen zu übereignen. Die rechtlichen Gestaltungen sind für sie schwierig zu verstehen und die besten Argumente helfen nicht, diesen Menschen die Angst vor der Abschiebung ins Seniorenheim zu nehmen. Den zukünftigen Erblassern geht es in einer Vielzahl von Fällen nicht um die Steuer, sondern um Gefühle. Daran kann weder die Bundesregierung noch die FDP etwas ändern.

Wie wäre es stattdessen mit einer steuerlichen und sozialen Unterstützung der Angehörigen, die die Pflege leisten? Beispielsweise durch höhere Erbschaftsteuerfreibeträge, gekoppelt an die Pflegeintensität? Klar ist das ungerecht für die, die nachher nichts erben (sei es mangels Erbe oder entsprechender Verfügung). Für die Fälle, in denen es passt, wäre es aber ein fairer Ausgleich für die erbrachte Pflegeleistung. Eine eierlegende Wollmilchsau wird es im Erbschaftsteuerrecht nie geben. Sonst hätten wir vielleicht schon beim Jobgipfel vor zwei Jahren ganz nebenbei ein neues Gesetz bekommen?

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Wirtschaftsverbände streiten über Erbschaftsteuerreform

2. Aug. 2007

“Ungerecht, bürokratisch und nicht internationalisierungstauglich” nennt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben die Erbschaftsteuerreform in einem Interview mit dem Handelsblatt vom 02.08.2007. Er fordert Alternativen zum sog. “Abschmelzmodell”.

Der Nachteil des Abschmelzmodells aus Sicht vieler Familienunternehmen ist, dass das Produktivvermögen so eng definiert ist, dass die meisten Erben künftig mehr Steuern zahlen müssten als heute. Ursache dafür ist, dass nach dem jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil der Wert von Betriebsvermögen und Immobilien nach aktuellen Verkaufspreisen ermittelt werden muss. Bisher werden diese Vermögensarten gegenüber Geld- und Aktienvermögen bevorzugt. Die Koalition will die Vorgaben der Richter erfüllen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) soll bis spätestens Anfang Oktober das endgültige Konzept vorlegen. Die Arbeitsgruppe tritt am 27. August erneut zusammen.

DIHK, BDI und ZDH sind sich uneins über die “richtige” Ausgestaltung der Reform, was nicht verwundert. Der Gesetzgeber muss eine Lösung finden, die sowohl verfassungsgemäß als auch den unterschiedlichen Bedürfnissen von Industrie, Handwerk und Handel angemessen ist. Schließlich wollen auch die Länder noch ihre Interessen berücksichtigt wissen.

Diese Gestaltungsalternativen sind zur Zeit im Gespräch:

  • Abschmelzmodell
  • Niedrigtarifmodell
  • Handwerkermodell
  • FDP-Modell

Lesen Sie den ganzen Artikel im Handelsblatt …

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