7. Aug. 2007
Verunsicherung bei Erbschaftsteuer beenden
In einer kleinen Presseinformation (Nr. 824) vom 06.08.2007 meldet sich die FDP zu Wort:
“Die Bundesregierung sollte jetzt endlich mal klar sagen, welche Freibeträge und Tarife sie bei der Erbschaftsteuer will. Die Diskussion um die Erbschaftsteuer zieht sich jetzt schon seit dem so genannten Jobgipfel vor mehr als zwei Jahren hin. Bürger und Unternehmer sind stark verunsichert. Notare und Steuerberater können kaum mehr richtig beraten, weil die zukünftige Rechtslage vollkommen unklar ist. Diese Rechtsunsicherheit schadet dem Standort Deutschland, weil dringend anstehende Nachfolgeregelungen und Vermögensübergänge nicht ausgestaltet werden können. Schwarz-Rot hatte ausreichend Zeit zum Überlegen – jetzt müssen Ergebnisse her.”
Wieder einmal: Die erbrechtlichen Regelungen werden erst angegangen, wenn sie dringend geworden sind. Nachfolge und Vermögensübergang sind wichtig und müssen frühzeitig geregelt werden! Unter Zeitdruck getroffene Entscheidungen stehen selten unter einem guten Stern.
Die von Herrn Solms beobachtete starke Verunsicherung der Bürger hält einer statistischen Überprüfung wahrscheinlich nicht stand. Nach wie vor ist die Nachlassregelung ein Tabuthema und viele Menschen aus der älteren Generation, die in “Omas Häuschen” wohnen, sind nicht bereit, das, was sie sich nach dem Krieg mühsam aufgebaut haben, einfach an ihre Nachkommen zu übereignen. Die rechtlichen Gestaltungen sind für sie schwierig zu verstehen und die besten Argumente helfen nicht, diesen Menschen die Angst vor der Abschiebung ins Seniorenheim zu nehmen. Den zukünftigen Erblassern geht es in einer Vielzahl von Fällen nicht um die Steuer, sondern um Gefühle. Daran kann weder die Bundesregierung noch die FDP etwas ändern.
Wie wäre es stattdessen mit einer steuerlichen und sozialen Unterstützung der Angehörigen, die die Pflege leisten? Beispielsweise durch höhere Erbschaftsteuerfreibeträge, gekoppelt an die Pflegeintensität? Klar ist das ungerecht für die, die nachher nichts erben (sei es mangels Erbe oder entsprechender Verfügung). Für die Fälle, in denen es passt, wäre es aber ein fairer Ausgleich für die erbrachte Pflegeleistung. Eine eierlegende Wollmilchsau wird es im Erbschaftsteuerrecht nie geben. Sonst hätten wir vielleicht schon beim Jobgipfel vor zwei Jahren ganz nebenbei ein neues Gesetz bekommen?