Beratungen zur Patientenverfügung
Michael Kauch (FDP) äußert sich in einem Video zu den Ergebnissen der Beratungen über die Neuregelung der Patientenverfügung vom 04.03.2009:
Quelle: FDP via Youtube
Michael Kauch (FDP) äußert sich in einem Video zu den Ergebnissen der Beratungen über die Neuregelung der Patientenverfügung vom 04.03.2009:
Quelle: FDP via Youtube
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@Bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Quelle und weitere Informationen: Bundestag.de vom 25.02.2009
Nach zwei Jahren Diskussion haben sich SPD und CDU/CSU auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt.
Neben der Entlastung von Betrieben – deren Wirksamkeit von Beobachtern weiterhin angezweifelt wird – bleibt das von Ehegatten oder Kindern bewohnte Eigenheim unter mehreren Bedingungen steuerfrei, egal wieviel es wert ist:
Bereits unstreitig war die Erhöhung der Freibeträge als auch der Steuersätze für Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Nun gilt es noch einen Termin zu finden, an dem die Reform im Bundestag verabschiedet werden kann. Teile der Koalition würde gerne schon in der kommenden Woche abstimmen lassen, möglicherweise wird aber erst am 24.11.2008 terminiert. Die Zustimmung der Länder könnte noch im November erfolgen. Für Erbschaften, die 2008 angefallen sind, besteht dann die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht.
Mehr dazu: Handelsblatt vom 07.11.2008
Der Koalitionsausschuss kommt mit der Neuregelung der Erbschaftsteuer nicht voran. “Es besteht noch Beratungsbedarf”, so Volker Kauder (CDU) und Peter Ramsauer (CSU) am 09.10.2008 in Berlin.
“Am Montag war ein Kompromiss der Koalitionsarbeitsgruppe an der CSU gescheitert. Diese fordert, dass die Bundesländer selbst über die Höhe der Steuer-Freibeträge entscheiden können. Sie will erreichen, dass etwa ein Haus in München mit einem höheren Wert als eines in Ostfriesland steuerfrei vererbt oder verschenkt werden kann. Eine Regionalisierung lehnen die SPD und Unionsländer aber ab.
Ferner verlangt die CSU deutlich höhere Freibeträge für Kinder und Ehegatten. Die SPD fordert aber, dass das Steueraufkommen unverändert vier Milliarden Euro beträgt. Bei den Entlastungen von Firmenerben – monatelang der Haupt-Streitpunkt – sind sich Union und SPD dagegen deutlich näher gekommen. Es zeichnet sich ab, dass für die weitgehende Erbschaftsteuer-Befreiung von Firmenerben die Substanz des Betriebes nicht 15 Jahre erhalten werden muss, sondern nur zehn Jahre.”
Quelle: n-tv.de vom 09.10.2008
Wird der Pflichtteil geltend gemacht, ist er bislang sofort und in bar fällig. Das kann die Erben in Schwierigkeiten bringen, wenn sie nicht über die entsprechenden Barmittel verfügen. Aber auch der Pflichtteilsberechtigte wird ggf. sofort vom Finanzamt zur Kasse gebeten, ungeachtet dessen, ob er bereits über den Pflichtteil verfügen kann.
Für die Erben wird die geplante Erbrechtsreform Erleichterung in Form von Stundungsmöglichkeiten bringen. Pflichtteilsberechtigte sollten hingegen prüfen, ob ihnen nicht durch die Erbschaftsteuerreform höhere Freibeträge winken und mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche noch warten.
Mehr dazu im Wiesbadener Tagblatt vom 26.05.2008
Finanzminister Steinbrück (SPD) hatte noch vor wenigen Wochen verkündet, dass die Erbschaftsteuerreform bis zur Sommerpause verabschiedet werden könne. Dem tritt nun der CSU-Politiker Eduard Oswald entgegen:
“Dieses Thema eignet sich nicht, um die Handlungsfähigkeit der Koalition zu beweisen”, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses im Parlament der “Augsburger Allgemeinen” (Montagsausgabe). “Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”, mahnte er. Selbst wenn die Koalition sich in Kürze über das Thema verständigte, würde der Finanzausschuss mehrere Sitzungen für seine Beratungen über das Thema benötigen. Dort müsse nämlich über mehr gesprochen werden als nur noch Freibeträge und Prozentsätze.
Quelle: Reuters.com vom 27.05.2008
Die mittelständischen Familienunternehmen, denen die Bundesregierung mit ihrer Erbschaftsteuerreform (16/7918) eigentlich den Betriebsübergang auf die nächste Generation erleichtern will, sind nicht sonderlich begeistert. Und das, obwohl viele Unternehmen die Möglichkeit erhalten sollen, künftig gar keine Erbschaftsteuer mehr zahlen zu müssen. (…)
Die Weiterführung eines Betriebes über 15 Jahre ist für die Erben ein zu langer, nicht kalkulierbarer Zeitraum. Fachleute bezeichnen die Frist gar als “unerfüllbar”. Im Ergebnis müssen Familienunternehmen doch mit höheren Erbschaftsteuerlasten rechnen.
Das Klassenziel der Erbschaftsteuerreform würde damit verfehlt.
Quelle: Das Parlament vom 10.03.2008