Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Nachweispflichten beim Erbscheinsantrag

27. Apr. 2009

Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Personenstandsurkunden beim Nachlassgericht vorlegen, die z.B. belegen, ob und welche weiteren gesetzlichen Erben zuvor verstorben sind oder auf das Erbe verzichtet haben.

Anders verhält es sich dagegen bei der gewillkürten Erbfolge: Wer aufgrund eines Erbvertrags oder eines Testaments Erbe wird, muss bei der Beantragung des Erbscheins diese Urkunden nicht vorlegen.

Quelle: Landgericht Stendal, Az.: 25 Z 288/07 via Anwalt.de

Tags: , ,

OLG München zu Auslegung und Erblasserwille

7. Apr. 2009

Die Auslegung der in einem notariellen Testament enthaltenen Formulierung “Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen” kann ergeben, dass ein die Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB widersprechender Erblasserwille nicht feststellbar ist (Abgrenzung zu BayObLG vom 14. Dezember 2004).

Beschluss des OLG München vom 4.3.2009 – 31 Wx 73/08 – via Juris Rechtsprechungsdatenbank

Tags: ,

Die nächste Reform kommt

23. Feb. 2009

Gerade noch hat es der Gesetzgeber geschafft, die Erbschaftsteuer zu regeln, da steht die lang geplante, aber bislang eher wenig beachtete Erbrechtsreform ins Haus.

Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, erklärt im Merkur online vom 20.02.2009, wie sich die Änderungen im Erbrecht auf Pflichtteil, Ergänzungsanspruch, Schenkung und Testament auswirken werden.

Tags: , , ,

Lebensgefährte ein Nullum

24. Okt. 2007

Kaum zu glauben, aber wahr: Stirbt der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ist der überlebende Lebensgefährte rein rechtlich gesehen ein Nullum, wenn der vorverstorbene Partner kein Testament errichtet hatte. Schier unglaublich ist es allerdings, dass nach Schätzungen von Erbrechtsexperten trotz dieses im Raum stehenden finanziellen Fiaskos des überlebenden Partners nur in etwa 20 Prozent aller Erbfälle ein Testament gefunden wird. Dass Sterben eben auch zum Leben dazu gehört, will die Mehrheit nicht wahrhaben. (D.A.S.)

Und die hinterbliebenen Partner/Lebensgefährten wollen gelegentlich auch nicht wahrhaben, dass ihnen keine Erbansprüche zustehen. Da wird schon einmal in spontaner Selbstjustiz Wohnung und Konto geräumt, während die Angehörigen sich um die Beisetzung kümmern.

Mehr zu den Tücken der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Erbrecht:

Einschlägige Vorschriften des Eherechts nicht anwendbar (Advogarant.de)

Erbrecht für Singles (Advogarant.de)

Tags: ,

Ohne Trauschein kein Erbanspruch

24. Okt. 2007

Nichteheliche Gemeinschaften haben geringere Freibeträge und einen höheren Steuersatz – Ohne entsprechende Regelung geht der Partner leer aus.

Auch wenn die mögliche Steuerersparnis nach der Eheschließung vom Gehaltsunterschied der einzelnen Partner abhängt: Im Erbfall sind Eheleute gegenüber Paaren ohne Trauschein im finanziellen Vorteil. Sie haben per Gesetz eine besondere Stellung für den Fall der Fälle. So erbt der überlebende Partner auch dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Wer in wilder Ehe lebt, geht dagegen ohne entsprechenden testamentarischen Nachweis leer aus. Schließlich werden Lebensgemeinschaften im Erbrecht wie Fremde behandelt. (…)

Lebenspartner ohne Trauschein werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Steuerklasse III eingruppiert und können gerade mal einen Freibetrag von 5200 Euro geltend machen. Außerdem müssen sie das restliche Erbe zu einem wesentlich höheren Steuersatz versteuern. Je nach Höhe des steuerpflichtigen Vermögens beträgt der Steuersatz zwischen 17 bis 50 Prozent.

Quelle: Welt online vom 01.10.2007

Tags: , , , , , ,

Schenkungen in der Familie

12. Okt. 2007

Nach einem arbeitsreichen Leben besteht oft der Wunsch, unterschiedlich hohes Vermögen unter den Ehegatten anzugleichen. Das hat durchaus steuerliche Bedeutung, denn hat der Erstversterbende das höhere Vermögen, ist die Erbschaftsteuer oft höher, als wenn zu Lebzeiten das Vermögen unter beiden Ehegatten gleichmäßig verteilt worden wäre. Die steuerliche Belastung hängt aber auch vom Güterstand ab.

Steuerberater Rudolf Schollmaier aus Lampertheim erklärt in der Lampertheimer Zeitung vom 11.10.2007 anhand eines Beispiels, wie sich der Güterstand für die steuergünstige Übertragung von Immobilien in der Familie nutzen läßt.

Er erläutert, wann ein selbstgenutztes Einfamilienhaus steuerfrei übertragen werden kann und warum die Übertragung zu Lebzeiten erfolgen muss.

Siehe auch: Gemeinsame Konten – Steuerfalle!

Tags: , , , , ,

OLG München: gemeinsame Bekannte als Schlusserben verbindlich eingesetzt?

19. Sep. 2007

Werden in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserben gemeinsame Bekannte eingesetzt, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht anzunehmen, dass die Testierenden eine Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung der Bekannten herbeiführen wollten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden sollte, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern.

OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, Az. 31 Wx 108/06 via Jurion.de

Tags: ,