Lehrmann Rechtsanwälte

Franz-Karl Lehrmann, Fachanwalt für Erbrecht
Leonie Lehrmann, Rechtsanwältin

Schweiz will Unternehmenserbfolge nicht begünstigen

14. Apr. 2009

Der Bundesrat plant keine gesetzlichen Massnahmen, um die Zerschlagung von Unternehmen beim Erbgang zu verhindern. In einem Bericht an das Parlament rät er den Eigentümern, die Möglichkeiten des geltenden Rechts voll auszuschöpfen.

Weiterlesen: Erbrecht nicht um Unternehmensnachfolge erweitern (NZZ.ch vom 01.04.2009)

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Reform des Erbschaftsteuerrechts geht voran

6. Nov. 2007

Mit der heutigen Sitzung beendet die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch erfolgreich ihre Arbeit.

Die heute erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies Rechtssicherheit im Erbfall.

In Umsetzung der heute beschlossenen Eckpunkte wird es in Deutschland wieder ein verfassungskonformes Erbschaftssteuerrecht geben, das den Ländern auf dem heutigen Niveau von 4 Milliarden Euro auch künftig stabile Erbschaftssteuereinnahmen sichert.

Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.

Für Ehegatten, Kinder und Enkel wird durch eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 für Ehegatten, 400.000 für jedes Kind und 200.000 für jeden Enkel sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei.

Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der  Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.

Roland Koch und Peer Steinbrück äußerten sich zufrieden über das heute Erreichte:

„Wer auch immer der Großen Koalition vorwirft, sie sei reformunfähig, der wird eines Besseren belehrt. Wir haben heute einen großen Schritt in Richtung eines modernen und standortfreundlichen Erbschaftssteuerrechts getan. Jetzt gilt es, in der gebotenen Sorgfalt die Eckpunkte in ein Gesetzeswerk umzugießen und damit auch dieses steuerrechtliche Großprojekt erfolgreich abzuschließen. Wir hoffen und sind zuversichtlich, wie bei der Unternehmenssteuerreform einen Beitrag zum Erfolg der Koalition beitragen zu können.“

Quelle: PM Nr. 109/2007 des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2007

Sowohl HandelsblattTagesschau als auch Abendblatt berichten über den Inhalt der PM hinaus, dass die Reform zwar rückwirkend ab 2007 gelten soll, wer will, kann sich aber für 2007 noch nach altem Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.

Übersicht über bisherige Steuerfreibeträge und -tarife im Handelsblatt

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Arm leben, reich sterben

31. Aug. 2007

Seniorchef Kristian Dubbick war 84 Jahre alt, als SPD, CDU und CSU beschlossen, Familienunternehmen von der Erbschaftsteuer zu befreien, wenn sie den Betrieb weiterführen. Bei den Dubbicks ging es um drei bis vier Millionen Euro. Also wartete die Familie mit der Übertragung des Duisburger Messtechnikunternehmens Ludwig Krohne GmbH & Co. KG (2500 Mitarbeiter, davon 550 in Deutschland) auf die dritte Familiengeneration.Als die Details zu dem sogenannten Abschmelzmodell bekannt wurden, mit dem die Berliner Koalition die Erbschaftsteuerschuld in Zehn-Prozent-Schritten über zehn Jahre erlassen will, rechneten Vater Kristian und Sohn Michael nach. Doch statt der versprochenen Null kamen die Dubbicks auf eine Erbschaftsteuerschuld von acht bis zehn Millionen Euro. Auch andere Familienunternehmer errechneten ihr blaues Wunder. (…)

Das Abschmelzmodell ist ja offensichtlich vom Tisch – welche Alternativen noch diskutiert werden, erklärt die Wirtschaftswoche.de vom 29.08.2007.

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Arbeitsgruppe Erbschaftsteuer stellt Eckpunkte vor

31. Aug. 2007

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Erbschaftsteuer” unter der Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch will bis Ende September die Reform der Erbschaftsteuer “in trockenen Tüchern” haben. Die Eckpunkte wurden bereits jetzt vorgestellt.

  1. Der Mittelstand soll geschont werden.
  2. Die Zahl der Erbschaftsteuerfälle soll nicht steigen.
  3. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer soll aber andererseits in den nächsten Jahren nicht sinken.
  4. Das „Abschmelzmodell“, nachdem einem Unternehmensnachfolger für jedes Jahr der Betriebsweiterführung 1/10 der Erbschaftsteuer erlassen worden wäre, ist – nachdem nun auch die Wirtschaftsverbände diesem Modell eine Absage erteilten – endgültig vom Tisch.
  5. Landwirtschaftliches Vermögen – vor allem Grund und Boden – soll „schonend“ auf die nächste Generation übergehen können.

Unternehmer können keine „große Hilfe“ in der politischen Diskussion von den Wirtschaftsverbänden erwarten, da diese selbst untereinander uneins darüber sind, wie ein Firmenübergang auf die nächste Generation erbschaft- und schenkungsteuerlich am besten zu bewerkstelligen wäre.

Weiterlesen bei Haufe.de vom 30.08.2007

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Schriftreihe zur Neuordnung der Erbschaftsteuer

24. Aug. 2007

„Die Erbschaftsteuerreform kommt in die entscheidende Phase. Am Ende muss – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge stehen.“ Dies forderte Jürgen R. Thumann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zum Start der gemeinsam von BDI, der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte initiierten Erbschaftsteuer-Kampagne am 20. August 2007.

In einer sechsteiligen Schriftenreihe werden wöchentlich kritische Analysen zu den Vorgaben für und Anforderungen an eine durchgreifende Neuordnung der Erbschaftsbesteuerung in Deutschland dargestellt. „Die Schriftenreihe spannt den Bogen von den rechtlichen, ökonomischen und internationalen Rahmenbedingungen hin zu den Anforderungen an die Wirtschaft“, erklärte Randolf Rodenstock, Präsident der vbw. „Den politischen Entscheidungsträgern wird damit ein praktischer Leitfaden zur Verfügung gestellt.“

Die am 20. August 2007 veröffentlichte erste Ausgabe der Schriftenreihe befasst sich mit der Bedeutung der Erbschaftsteuer im wirtschaftspolitischen Kontext sowie dem verfassungsrechtlichen Rahmen. Das ernüchternde Ergebnis der Studie: Für den Haushalt spielt die Erbschaftsteuer eine untergeordnete Rolle, für die Familienunternehmen dagegen kann sie Existenz bedrohend sein. Rodenstock: „Dies ist ein unhaltbarer Zustand.“

Manfred Günkel, geschäftsführender Partner bei Deloitte, wies auf die eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, nach der das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. „Jedoch hat der Gesetzgeber innerhalb dieses Rahmens einen weiten Gestaltungsspielraum, der auch eine Verschonung von Betriebsvermögen ermöglicht“, so Günkel. „Das Abschmelzmodell ist nach wie vor eine gute Lösung, allerdings sind Nachbesserungen an dem Modell dringend erforderlich“, mahnte Thumann. Insbesondere die Definition des produktiven Vermögens werde zu eng gefasst. Zudem sei erforderlich, dass die Regelung für das weltweite Betriebsvermögen gelte. „Auf keinen Fall darf es im Vergleich zu heute zu Mehrbelastungen kommen“, betonte Thumann.

Die Ergebnisse der Schriftenreihe werden am 22. Oktober 2007 im Rahmen des Erbschaftssteuerkongresses unter Teilnahmen von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert. „Wir hoffen auf einen regen und fruchtbaren Austausch mit der Politik, denn die Chance auf ein für die Generationennachfolge verbessertes Erbschaftsteuerrecht sollte nicht vertan werden“, so Thumann.

Quelle: PM des BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. vom 20.08.2007

Teil 1 der Schriftreihe (PDF, 12 Seiten)

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Erbrechts-Bibliothek digital

20. Jul. 2007

Datenbank beck-online startet neues Fachmodul “Erbrecht PLUS”

Es geht um viel, viel Geld. Vermögenswerte von rund 150 Milliarden Euro warten in Deutschland jährlich auf die Übertragung von einer Generation zur nächsten. Damit für den beratenden Anwalt der lukrative Erbfall nicht zum Haftungsfall wird, hat die juristische Datenbank beck-online jetzt das gesamte Recht der Vermögensnachfolge in einem Fachmodul zusammengefasst. „Erbrecht PLUS“ heißt das neue Online-Modul aus dem Verlag C.H.Beck.

„Erbrecht PLUS liefert die große Erbrechts-Bibliothek direkt auf den Schreibtisch des Abonnenten“, beschreibt Simon Hohoff, Leiter des Lektorats elektronisches Publizieren beim Verlag C.H.Beck, den Inhalt des neuen Moduls. Neben einer umfassenden Volltextrechtsprechung enthält „Erbrecht PLUS“ vertiefende Kommentierungen zum Erbrecht sowie Handbücher zur Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge. Hinzu kommen Formulierungsmuster, Gesetze und Beratungshinweise.

Alle Inhalte sind intelligent miteinander verlinkt, so dass man schnell von einer Fundstelle zur nächsten gelangt. Komfortable Suchfunktionen und aussagekräftige Trefferlisten erleichtern das Auffinden der recherchierten Lösung. Simon Hohoff: „Dadurch spart der Anwender Bearbeitungszeit pro Fall und steigert zugleich die Qualität seiner Arbeit.“

„Erbrecht PLUS“ kostet Euro 34,00 im Monat. Der Vorzugspreis für Bezieher von ZEV oder Gutdeutsch, Erbrechtliche Berechnungs-CD, beträgt Euro 29,00, jeweils zzgl. MwSt. und bei einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten, bis zu drei Nutzer inklusive.

Weitere Informationen zum Fachmodul „Erbrecht PLUS“ sowie einen vierwöchigen kostenlosen Testzugang gibt es im Internet unter www.beck-online.de.

Quelle: PM des C.H. Beck-Verlags vom 19.07.2007

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Quicklinks: Notfall-Checklisten

21. Jun. 2007

Selbständige und Freiberufler müssen in besonderer Weise Vorsorge für den Todesfall treffen, damit für laufende Aufträge/Mandate/Behandlungen eine berufsrechtlich einwandfreie Fortführung gewährleistet werden kann.

Generell nützlich:

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